Neues elektronisches Buchführungssystem der Mehrwertsteuer in Spanien
Ab dem 01. Januar 2017 sind Grossunternehmen und Steuerpflichtige, die auf der Basis des Kalendermonats die Mehrwertsteuer erstatten, dazu verpflichtet, das neue elektronische Buchführungssystem des spanischen Mehrwertsteuerregisters zu verwenden. Das neue System zur elektronischen Mehrwertsteuererklärung findet sich auf der Internetvertretung der spanischen staatlichen Steuerbehörde (AEAT).