Steuerrecht

Einkommen und Steuerermäßigungen im Lohnsteuerrecht in Spanien

Nach dem spanischen Lohnsteuerrecht versteht man unter Arbeitseinkommen alle Gegenleistungen oder Vorteile des Arbeitnehmers in seinem Arbeitsverhältnis. Das Gesetz enthält eine Liste der abzugsfähigen Kosten wie Sozialversicherungs- oder Gewerkschaftsbeiträge. Die Steuererklärung ist beim zuständigen Finanzamt (Hacienda) einzureichen.

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Objekterwerb in Spanien: das spanische Steuerrecht

Eine Zusammenfassung der wichtigsten steuerrechtlichen Grundlagen beim Objetkerwerb in Spanien. Die zu beachtenden Steuern sind Grundsteuer, Umsatzsteuer, Erwerbssteuer, Einkommenssteuer und Wertzuwachssteuer. Falls sich die Gesellschaft in Spanien mittels einer festen Betriebsstätte geschäftlich betätigt, muss ein Steuervertreter benannt werden.

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