Stillurlaub: Änderungen, Rechte und Pflichten

Stillurlaub ist in Spanien ein Arbeitsrecht, das allen Arbeitnehmern mit Kindern unter 9 Monaten zusteht, in besonderen Fällen sogar bis zu 12 Monaten.

Bis Mai 2024 wies der Stillurlaub eine Reihe spezifischer Merkmale auf, die durch das Inkrafttreten des Königlichen Gesetzesdekrets 2/2024 in Bezug auf das Antrags- und Anspruchsverfahren geändert worden sind.

Wichtigste Änderungen beim Stillurlaub in Spanien

Gleichberechtigung in Bezug auf die Beurlaubung

Eine der wichtigsten Änderungen in der Gesetzgebung ist die Anerkennung des Stillurlaubs als individuelles Recht für beide Elternteile. Bisher war dieses Recht ausschließlich den Müttern vorbehalten; mit der neuen Regelung können nun auch Väter dieses Recht wahrnehmen. Das bedeutet, dass sowohl Väter als auch Mütter das Recht haben, diesen Urlaub unabhängig voneinander zu nehmen.

Dauer

Eine weitere wichtige Änderung ist die Verlängerung des Stillurlaubs. Die frühere Regelung beschränkte dieses Recht auf die ersten neun Lebensmonate des Kindes. Mit der neuen Regelung wurde die Dauer jedoch auf 12 Monate ausgedehnt, sofern der Antrag vor Vollendung des neunten Lebensmonats gestellt wird und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. gesundheitliche Probleme der Mutter oder des Kindes).

Kumulierung von Urlaub

Die neue Gesetzgebung sieht auch eine größere Flexibilität bei der Inanspruchnahme von Stillurlaub vor. Derzeit gibt es bis zu vier verschiedene Möglichkeiten dieses Recht anzusammeln und in Anspruch zu nehmen:

  • Eine Stunde pro Tag: Der Arbeitnehmer kann jeden Tag eine Stunde von der Arbeit abwesend sein, um diesen Anspruch wahrzunehmen.
  • Eine Stunde pro Tag, aufgeteilt in zwei halbe Stunden: Der Urlaub kann in zwei Pausen von je 30 Minuten im Laufe des Arbeitstages aufgeteilt werden.
  • Verkürzung des Arbeitstages um eine halbe Stunde zu Beginn oder am Ende: Der Arbeitnehmer kann seinen Arbeitstag um 30 Minuten verkürzen und entweder später beginnen oder früher beenden.
  • Kumulierter Urlaub: Alle dem Stillurlaub entsprechenden Stunden können zusammengefasst und nacheinander genommen werden, so dass sie zu vollen Tagen werden.

Bezahlter Urlaub

Der Stillurlaub wird weiterhin bezahlt, so dass sichergestellt ist, dass die Arbeitnehmerinnen bei der Ausübung dieses Rechts keine Gehaltseinbußen hinnehmen müssen und ihre finanzielle Stabilität nicht beeinträchtigt wird.

Rechte und Pflichten

In Spanien können beide Elternteile das Recht auf Stillurlaub ausüben, entweder einzeln oder gleichzeitig. Allerdings handelt es sich um ein individuelles, nicht übertragbares Recht, sodass es nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden kann, um einen doppelten Anspruch zu erhalten.

Voraussetzungen für die Beantragung von Stillurlaub

Eltern, die einen Stillurlaub beantragen möchten, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen zum Zeitpunkt der Beantragung des Urlaubs bei der Sozialversicherung gemeldet sein.
  • Sie müssen die geforderte Mindestbeitragszeit nachweisen, und zwar:
    • Für Arbeitnehmer zwischen 21 und 26 Jahren: 90 Beitragstage in den letzten 7 Jahren oder 180 Tage während des gesamten Arbeitslebens.
    • Für Arbeitnehmer ab 26 Jahren: 180 Tage Beitragstage in den letzten 7 Jahren oder 360 Tage im Laufe des Arbeitslebens.
    • Für Arbeitnehmer unter 21 Jahren ist keine Mindestbeitragszeit vorgeschrieben.

Verfahren zur Beantragung von Stillurlaub

  • Schriftlicher Antrag: Die Arbeitnehmerinnen müssen mindestens 15 Tage vor Beginn des Urlaubs einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber einreichen. In dem Antrag müssen der Beginn des Urlaubs und dessen Gesamtdauer angegeben werden.
  • Unterlagen: Dem Antrag sind entsprechende Unterlagen beizufügen, z. B. ein ärztliches Attest, die Geburtsurkunde des Kindes oder gegebenenfalls andere Belege.
  • Wahl der Urlaubsart: Die Antragstellerin kann wählen, ob sie den Stillurlaub während des Arbeitstages, in Form einer Verringerung der Arbeitszeit oder in kumulierter Form nehmen möchte. Diese Entscheidung liegt einzig und allein bei dem Arbeitnehmer.
  • Koordinierung und Planung mit dem Unternehmen: Für eine effiziente Verwaltung des Urlaubs ist es von grundlegender Bedeutung, dass der Arbeitnehmer und das Unternehmen Fehlzeiten angemessen koordinieren.

Die jüngsten Gesetzesänderungen über den Stillurlaub zielen darauf ab, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben in Spanien zu erleichtern. Durch die Angleichung der Rechte von Männern und Frauen beim Stillurlaub erkennt die Gesetzgebung die Bedeutung der Mitverantwortung bei der Kinderbetreuung an. Der Erfolg dieser Änderung wird in hohem Maße von der effektiven Zusammenarbeit und dem Engagement der beteiligten Akteure sowohl im Unternehmens- als auch im Familienbereich abhängen.

Eduardo De Sousa Gama

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Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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