Ein Rechtswissenschaftsstudent muss im Laufe seines Jurastudiums bestimmte Pflichtpraktika als Zulassungsvoraussetzung zum Examen absolvieren. Diese sollen die ersten praktischen Erfahrungen vermitteln.
Dabei besteht die Möglichkeit, schon während des Studiums solche Erfahrungen zu sammeln, indem man das Nützliche mit dem Schönen verbindet – die Absolvierung der Pflichtpraktika im Ausland. Die sehen nicht nur im Lebenslauf gut aus, sondern zeigen künftigen Arbeitgebern, dass man schon während dem Studium bemüht war, Praxisluft zu schnuppern und den Rechtsalltag kennenzulernen.
Jedoch besteht ein ganz zentraler Punkt: die Finanzierung. Einige Praktika werden vergütet, die meisten jedoch nicht. Nicht jeder kann einen mehrwöchigen Auslandsaufenthalt aus eigener Tasche bezahlen. Doch hier muss man nicht gleich den Kopf in den Sand stecken, denn es gibt zahlreiche Möglichkeiten den Aufenthalt zu finanzieren.
Stipendien für ein Auslandspraktikum
ERASMUS +
Diese ist eine die bekannteste Förderung im Rahmen eines Auslandspraktikums.
Voraussetzungen des Erasmus +
- Das Praktikum muss eine Mindestdauer von 60 Tagen umfassen (und wird für maximal 12 Monate pro Studienzyklus gefördert).
- Es muss sich um ein Vollzeitpraktikum handeln.
- Die tatsächliche Dauer des Praktikums ist nach dessen Abschluss durch ein Zeugnis oder eine Bestätigung der aufnehmenden Institution nachzuweisen.
Wichtig ist, dass die Voraussetzungen von jeder Universität bzw. jedem Bundesland abweichen können. Deswegen ist es zu empfehlen, dass man sich mit dem Internationalen Büro seiner Hochschule in Verbindung setzt.
Hierzu müsse beachtet werden, dass die Praktikumssuche durch die studierenden selbstständig erfolgt, ob pflicht oder freiwillig, und Praktika in EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen nicht förderbar sind.
Die Höhe der Förderung unterscheidet sich nach dem jeweiligen Land, in dem man sein Praktikum absolviert. Spanien entspricht einen mittleren Lebenshaltungskosten (Gruppe 2), d.h. 495€ für Beantragungszeitraum für 2019/2020.
BAföG
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung kann seinerseits nach den Kriterien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Auslandspraktika fördern.
Voraussetzungen der BAföG
- Das Praktikum muss für die Durchführung der Ausbildung erforderlich sein und in den Ausbildungsbestimmungen geregelt sein.
- Die vorgeschriebene Dauer muss mindestens zwölf Wochen betragen.
- Das Auslandspraktikum muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein.
- Die Ausbildungsstätte bzw. die zuständige Prüfungsstelle müssen anerkennen, dass die Praktikantenstelle den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt.
Bayerischer Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Auf Landesebene gibt es auch verschiedene Stipendien, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Eines davon wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert. Dabei handelt es sich um einen Reisekostenzuschuss.
Voraussetzungen des Bayerischen Staatsministeriums
- Das Praktikum muss mindestens 53 und maximal 59 Tage in Europa betragen.
- Es sind nur Vollzeitpraktika förderbar (Arbeitszeit mindestens 30 Stunden pro Woche).
Der Reisekostenzuschuss beträgt abhängig vom Zielland zwischen 600,00€ und 800,00€, unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Reisekosten. Dies ist aber mithilfe von Belegen (Original Zugtickets, Boardingcards oder Onlinetickets) nachweisbar. Beachtlich ist, dass ab einem Praktikumsgehalt in Höhe von über 1.000€ die Förderung leider nicht möglich ist.
Es gibt dennoch zahlreiche andere Förderungen und Stipendien auf Bundes-, Landes- und Universitätsebene, die man beantragen kann, um ohne finanzielle Sorgen ins Ausland zu gehen. Daher ist es empfehlenswert sich beim ausländische Büro seiner Universität zu erkundigen.
Felipe Pfeiffer
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