Strafen und Sanktionen wegen digitalem Phishing in Spanien

Eine falsche Identität im Internet anzuwenden bedeutet eine missbräuchliche Verwendung von Identifizierungsdaten: Name, Spitzname, im Internet benutzten Pseudonym, Passwort, etc. Aber auch die Nutzung anderer Daten, wie die E-Mail Adresse, die IP-Adresse, die URL, Webseiten, online veröffentliche Beiträge, Profile sozialer Netzwerke, Logos, Bilder oder andere Arten von numerischer Information, die die Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen, kann eine Straftat darstellen.

Spanien hat kein Gesetz zur Regelung des digitalen Phishings

Bis jetzt gibt es in Spanien kein bestimmtes Gesetz, dass das digitale Phishing regelt, weshalb man auf das Strafgesetzbuch zurückgreifen muss um die Opfer dieser Misshandlungen, mehr oder weniger, zu schützen.

Insbesondere wird im Artikel 18.4 der spanischen Verfassung festgelegt, dass die Anwendung der Informatik nicht auf Kosten der Ehre und der persönlichen und familiären Privatsphäre der Bürger gemacht weden kann. Das Phishing wird insbesondere in Artikel 401 des Strafgesetzbuches wachgerufen, der den Wechsel des Familienstandes mit Freiheitsstrafen, die zwischen sechs Monaten und drei Jahren liegen, bestraft. Jedoch behandelt der Artikel 401 nicht nur auf unkonkrete Weise die im Internet verusachten Schäden, sondern nach Urteil des Obersten Gerichthofes ist er nur anwendbar in permanenten Wechselfällen, wie zum Beispiel im Fall eines Wechsels einer unberechtigten Erbaneignung.

Digitales Phishing ist keine dauerhafte Straftat

Das digitale Phishing wird nicht von vornherein als eine dauerhafte Straftat angesehen, da die betrügerische Verwendung einer Website oder eines Profils in einem sozialen Netzwerk nicht die dauerhafte Aneignung verfolgt, sondern nur einen punktuellen Schaden.

Die Artikel 197-2 und 197-3 des spanischen Strafgesetzbuches verbieten ausdrücklich die Anwendung und Veränderung von personen- oder familienbezogenen Daten, sowie den Zugriff auf diese Daten gegen den Willen des Eigentümers.

Diese beiden Artikel könnten eigentlich das digitale Phishing bestrafen. Das Problem besteht jedoch darin, dass sie nur auf persönliche Daten verweisen und nicht auf andere Arten von Daten, die die Identifizierung, und somit das Phishing einer Person, ermöglichen.

Welche Straftaten haben in Spanien Sanktionen wegen digitalen Phishings zu Folge?

Damit eine Sanktion wegen digitalen Phishing in Spanien erfolgreich umgesetzt wird muss man beweisen, dass man die im Folgenden aufgeführten und im Strafgesetzbuch enthaltenten Straftaten begangen hat:

  • nicht genehmigter Zugang zu Computer und Computerprogrammen, Familienstandwechsel,
  • Beleidigungen,
  • Verleumdungen,
  • Bedrohungen, etc.

Falls sich eine der obengennanten Straftaten ergeben hätte, dann würde das Phishing als eine leichte Straftat betrachtet, weshalb der Beweis und die Sanktion des Deliktes schwer fallen wird.

Bestrafung von digitalem Phishing in Spanien schwierig

Daher ist es in Spanien sehr kompliziert, das digitale Phishing zu bestrafen, da diese Straftat nicht einmal im Gesetz vorgesehen wird. Die Bürger besitzen noch nicht die nötige Rechtssicherheit um sich in der digitalen Welt zu schützen.

In Frankreich ist die Straftat des digitalen Phishings ausdrücklich anerkannt

Im Gegenteil dazu verstärkt in Frankreich das Gesetz 2011-267 vom 14. März 2014 über Orientierung und Programmierung für die Entwicklung der inneren Sicherheit, Loi d’orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure, LOPPSI 2 den Schutz der Bürger im Internet, durch die Einführung des Artikels 226-4-1 in das Strafgesetzbuch. In diesem Artikel wird die Straftat des digitalen Phishings ausdrücklich anerkannt, vorausgesetzt, dass die betrügerliche Verwendung der Daten die Ruhe des Opfers stört oder seine Ehre oder Ansehen beeinträchtigt.

Lucie Robin & Nicolás Melchior

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Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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