System der Energiesparzertifikate (CAE): Die Zulassung als beauftragte Stelle in Spanien

Das Königliche Dekret 36/2023 vom 24. Januar, welches ein System von Energiesparzertifikaten (Certificados de Ahorro Energético, CAE) einführt (RD 36/2023), definiert CAE als elektronische Dokumente, die die jährlichen Einsparungen beim Endenergieverbrauch aus Energieeffizienzmaßnahmen – entweder durch einen Katalog standardisierte Maßnahmen oder Einzelmaßnahmen – verlässlich ausweisen.

Mit anderen Worten sind diese ein Instrument zur Monetarisierung der Energieeinsparungen, die durch Verbesserungen der Energieeffizienz erzielt werden.

An dem CAE-System sind mehrere Akteure beteiligt, nämlich

  • Verpflichtete
  • Beauftragte Stellen
  • Inhaber der Einsparungen
  • Prüfer für Energieeinsparungen
  • Regionaler Verwalter
  • Nationaler Koordinator des CAE-Systems.

In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf die Figur der beauftragten Stelle.

Konzept und Regelung der beauftragten Stelle

Gemäß dem Königlichen Dekret 36/2006 ist die beauftragte Stelle jede juristische Person, die ganz oder teilweise die Delegation der Beschaffung von Energieeinsparungen von einem oder mehreren Verpflichteten übernehmen kann, sofern sie zuvor vom nationalen Koordinator des CAE-Systems als solche zugelassen wurde.

Anders gesagt, kann die beauftragte Stelle im Rahmen des CAE-Systems die Einsparziele durch Delegation der Verpflichteten (Gas- und Stromhandelsunternehmen, Großhändler für Erdölprodukte und Großhändler für Flüssiggas) übernehmen.
Die Tätigkeit der beauftragten Stellen wird im spanischen Recht im Wesentlichen durch das Königliche Dekret 36/2023 und die Verordnung TED/815/2023 vom 18. Juli geregelt, die das Königliche Dekret 36/2023 (Verordnung TED/815/2023) teilweise umsetzt.

Zulassung als beauftragte Stelle in Spanien

Gemäß Artikel 9 des Königlichen Dekrets 36/2023 und den Artikeln 4 ff. der Verordnung TED/815/2023 ist eine Zulassung notwendig, die vom nationalen Koordinator des CAE-Systems ausgestellt wird, um als beauftragte Stelle tätig werden zu können. Diese Zulassung wird nur erteilt, wenn nachgewiesen wird, dass die Mindestanforderungen an die Rechtsfähigkeit, die technische Kompetenz im Bereich der Energieeffizienz und die wirtschaftliche Solvenz erfüllt sind:

Rechtsfähigkeit

Antragsteller auf Zulassung als beauftragte Stelle in Spanien müssen Rechtsfähigkeit, einen mit dem CAE-System verbundenen Gesellschaftszweck und die spanische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen oder eine ständige Niederlassung in Spanien aufweisen.

Technische Kompetenz

Antragsteller für die Zulassung als beauftragte Stelle in Spanien müssen bestimmte Anforderungen in Bezug auf ihr Personal und das Qualitätsmanagementsystem UNE-EN ISO 9001 erfüllen:

Personal

Die spanische Gesetzgebung unterscheidet bei der Zulassung zwischen Neulingen und Bewerbern mit mindestens dreijähriger Erfahrung als Beauftragte in einem anderen EU-Mitgliedstaat und stellt jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Mindestanzahl der Mitarbeiter mit nachgewiesener Erfahrung im Energiesektor und deren Ausbildung.

  • Bei Neulingen muss das Personal aus mindestens acht (8) Fachleuten bestehen, von denen sechs (6) einen offiziellen Hochschulabschluss in Ingenieurwesen oder Architektur (und mindestens drei von ihnen mit mindestens drei Jahren Erfahrung im Bereich der Energieeffizienz) und zwei (2) einen Abschluss in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften (und mindestens einer von ihnen mit mindestens drei Jahren Erfahrung im Bereich der Energieeffizienz) haben müssen.
  • Bei Bewerbern mit Erfahrung muss das Personal aus mindestens acht (8) Fachleuten mit einem formalen Hochschulabschluss bestehen, von denen vier (4) eine mindestens dreijährige Erfahrung im Bereich der Energieeffizienz in einem anderen EU-Mitgliedstaat nachweisen können müssen.

Qualitätsmanagementsystem

Antragsteller auf Zulassung als beauftragte Stelle müssen über ein Qualitätsmanagementsystem nach UNE-EN ISO 9001 verfügen, das von einer von ENAC (https://www.enac.es/) zertifizierten Stelle oder von der nationalen Prüfstelle eines EU-Mitgliedstaats gemäß der Verordnung (EG) 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 zertifiziert wurde.

Der Umfang des Tätigkeitsbereichs dieses Managementsystems muss in jedem Fall die Tätigkeit als beauftragte Stelle abdecken.

Finanzielle Solvenz

Die Bewerber müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Sie müssen ihren Steuer- und Sozialversicherungspflichten nachgekommen sein.
  • Sie dürfen kein Insolvenzverfahren beantragt haben, nicht für zahlungsunfähig erklärt worden sein und nicht gemäß dem spanischen Gesetz über öffentliche Ausschreibungen ausgeschlossen worden sein.
  • Sie müssen laut ihrer Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung solvent sein, d. h. über ein Eigenkapital von mehr als 500.000 € verfügen.

Die Kandidaten, die bereits über Erfahrung verfügen, müssen zusätzlich die folgenden Kriterien erfüllen:

Wenn sie mindestens über drei Jahre Erfahrung verfügen:

  • Es wurde in den letzten drei Jahren insgesamt einen Umsatz von mindestens 1.000.000 € mit Energieeffizienzdienstleistungen oder mit dem Verkauf von zertifizierten Einsparungen aus einem anderen EU-Mitgliedstaat erzielt.
  • Es wurde eine Haftpflichtversicherung oder eine andere finanzielle Absicherung mit einem Mindestwert von 1.000.000 € abgeschlossen und aufrechterhalten, die die Risiken der Tätigkeit abdeckt, vorausgesetzt, sie deckt mindestens 10 % des gesamten wirtschaftlichen Wertes der jährlichen Energiesparverpflichtungen und des Energiesparbedarfs, die sie eingegangen sind oder deren Auftrag im Rahmen einer Ausschreibung vergeben wurde.

Wenn sie über weniger als drei Jahre Erfahrung verfügen:

Es wurde eine Haftpflichtversicherung oder eine andere finanzielle Absicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 2.000.000 € abgeschlossen und aufrechterhalten, die die Risiken der Tätigkeit abdeckt, vorausgesetzt, sie deckt mindestens 20 % des wirtschaftlichen Gesamtwerts der jährlichen Energiesparverpflichtungen und des Energiesparbedarfs, die sie eingegangen sind oder für die sie im Rahmen einer Ausschreibung den Zuschlag erhalten haben.

Wenn Sie weitere Informationen über die Zulassung als beauftragte Stelle im CAE-System benötigen,

Dieser Beitrag is nicht als Rechtsberatung zu verstehen

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