Stillurlaub: Änderungen, Rechte und Pflichten
Mit dem Inkrafttreten des Königlichen Gesetzesdekrets 2/2024 wird der Stillurlaub als individuelles Recht für beide Elternteile anerkannt, mit einer verlängerten Dauer von bis zu 12 Monaten in bestimmten Fällen. Darüber hinaus werden neue, flexiblere Kumulierungsoptioneneingeführt.