Die Liquidierung von Gesellschaften in Spanien

Die Liquidierung einer Gesellschaft besteht vor allem darin, die Rechtsbeziehungen zu Dritten zu beenden. Bei der Auflösung handelt es sich um einen Beschluss der Gesellschafterversammlung. Das spanische Kapitalgesellschaftsgesetz (Ley de Sociedades de Capital, kurz LSC) sieht für eine geordnete Liquidierung die Auflösung, Liquidierung und das Erlöschen vor.

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Förderung der Investitionen von Risikokapitalfonds in Spanien

Staatliche Investitionen sind ein wichtiges Instrument für die spanische Regierung, gegen die Wirtschaftskrise anzugehen. Dadurch soll ein attraktives Investitionsklima geschaffen und private Investitionen in Spanien gefördert werden. Die erste Ausschreibung bezieht sich auf zwei Bereiche: Wachstums- und Risikokapital

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Die Durchsetzung ausländischer Erbansprüche in Spanien

Erbfälle mit internationalem Bezug können in höchstem Maße kompliziert sein. Die Feststellung der zuständigen Gerichtsbarkeit sowie des anzuwendenen Rechts bedürfen einer eingehenden Prüfung jedes Einzelfalls. Die Zuständigkeit der spanischen Gerichte ist in Art. 22 des Gesetzes 6/1985 vom 1. Juli zur Gerichtsbarkeit geregelt.

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Die Reform des Mietvertrages in Spanien

Die wesentlichen Neuheiten der Reform des Mietvertrages in Spanien ist die Verkürzung der Fristen. Die Minimaldauer eines Mietvertrages wurde verkürzt. Mit dieser Veränderung der Vertragslaufzeit bewirkt das Gesetz eine gröβere Flexibilität für die beiden Vertragsparteien.

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Kosten und Steuern beim Erwerb einer Immobilie in Spanien

In Spanien ist das Gesetz des Unternehmers und seiner Internationalisierung in Kraft getreten und man erwartet, dass eine steigende Zahl von Ausländern in spanische Immobilien investieren wird. Die Hauptausgaben beim Immobilienkauf in Spanien sind die Notarkosten, die durch die öffentliche Beurkundung entstehen sowie die Registrierungskosten für die Eintragung des Titels in das Grundbuch.

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Einstellung junger Arbeitnehmer bei kleinen Unternehmen in Spanien

Die Definition von kleinen Unternehmen in Spanien besagt, dass diese maximal 10 Arbeitnehmer haben und ihr Umsatz maximal 2 Mio. Euro beträgt. Gemäß des spanischen Königlichen Dekrets 4/3013 über Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmer sind Unternehmen, die einen Arbeitslose unter 30 Jahren unbefristet einstellen (Voll- oder Teilzeit), während des ersten Jahres der Vetragslaufzeit zu einer Minderung von 100% des Sozialversicherungsbeitrages berechtigt.

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Die Folgen einer unwirksamen Kündigung in Spanien

Mit der spanischen Arbeitsrechtsreform 2012 wurden die Folgen einer unwirksamen Kündigung im Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores) in Spanien neu geregelt. Eine unwirksame Kündigung liegt dann vor, wenn sie nicht auf einem der gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe beruht. Im Falle einer unwirksamen Kündigung muss eine Entschädigung an den Arbeitnehmer gezahlt werden.

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Der spanische unbefristete Arbeitsvertrag zur Unterstützung der Unternehmer

Eine der wichtigsten Neuerungen der spanischen Arbeitsrechtsreform ist der sog. spanische unbefristete Arbeitsvertrag zur Unterstützung der Unternehmer. Diese Vertragsform wurde für kleine Unternehmen geschaffen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weniger als 50 Angestellte beschäftigen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre, es kann dabei eine Probezeit von einem Jahr vereinbart werden. Ausserdem gibt es Begünstigungen im Rahmen des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung auf drei Jahre, falls der einzustellende Arbeitnehmer arbeitslos gemeldet war.

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Franchising und Franchisevertrag in Spanien

Das Franchisinggeschäft ist ein stark wachsender Sektor in Spanien und erfordert deshalb eine entsprechende juristische Grundlage. Franchising ist dein Geschäftsmodell, in dem der Franchisegeber dem Franchisenehmer das Recht überträgt, seine Marke, sein Logo, seine Struktur, seine Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Faktoren die sein Unternehmen ausmachen, zu benutzen.

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