Das CAE-Abkommen in Spanien
Die Mindestanforderungen an den Inhalt der CAE-Vereinbarung, welche den Erwerb oder die Abtretung einer Energieeinsparung durch ein verpflichtetes oder delegiertes Rechtssubjekt regelt, sind in der Verordnung TED/815/2023 vom 18. Juli festgelegt. Diese entwickelt teilweise das königliche Dekret 36/2023 vom 24. Januar weiter, welches das System der Energiesparzertifikate in Spanien regelt.