Die Haftung von Geschäftsführern im arbeitsrechtlichen Bereich
Das Fehlen spezifischer arbeitsrechtlicher Vorschriften entbindet Geschäftsführer nicht von ihrer Haftung, wenn sie gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstoßen.
Das Fehlen spezifischer arbeitsrechtlicher Vorschriften entbindet Geschäftsführer nicht von ihrer Haftung, wenn sie gegen arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften verstoßen.
Im spanischen Insolvenzrecht sind die Verhaltensweisen, welche eine Haftung der Geschäftsführer in Insolvenzverfahren mit sich ziehen, ausdrücklich bestimmt . Zu den Folgen eines solchen Verhaltens gehören das Berufsverbot, der Verlust der Rechte, welche mit der Stellung als Insolvenzgläubiger verbundenen sind und/oder eine Geldstrafe zur Deckung des Insolvenzdefizits.