Der ausländische Gläubiger im Insolvenzverfahren in Spanien (1): Das Insolvenzverfahren
Die Anmeldung der Insolvenz in Spanien hat zur Folge, dass es als „Hauptinsolvenzverfahren“ gilt. Dies bedeutet, dass das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst wird, unabhängig davon, ob es sich in Spanien befindet oder nicht und dass – von bestimmten Ausnahmen abgesehen – das spanische Recht anwendbar ist.