Auflösung und Liquidation eines Unternehmens in Spanien

Dieser Artikel zielt darauf ab, den Prozess der Auflösung und Liquidierung von Gesellschaften in Spanien anhand des spanischen Kapitalgesellschaftengesetzes zu erklären. Außerdem werden die verschiedenen Vorgehensweisen des Liquidierungsprozesses wie im spanischen Konkursrecht festgelegt, besprochen.

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AGBs und Wahl des Gerichtsstands in Spanien und Deutschland

In Spanien muss auf die AGBs in der Verhandlungssprache hingewiesen werden, ausserdem müssen die AGBs nachweislich übergeben werden. Zentrale Regelungen wie die Rechtswahl oder der Gerichtsstand sind nur in den AGBs enthalten, daher ist deren rechtmäßige Einbeziehung (am besten durch kurze Bestätigung in einem schlanken Rahmenvertrag) sicherzustellen.

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Das Rücktrittsrecht beim Onlinehandel in Spanien

Für Fernabsatzverträge im Onlinehandel in Spanien ist das Rücktrittsrecht eines der wichtigsten Verbraucherrechte. Dieses ist im spanischen Verbraucherschutzgesetz Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios, abgekürzt als TRLGDCU geregelt.

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Wachsende Bedeutung von Immobilienfonds in Deutschland und Spanien

Investitionen in Immobilienfonds in Spanien sind aktuell aufgrund der niedrigen Zinssätze interessant. Für einzelne Anleger bietet die Investition in Immobilienfonds den Vorteil, auch in größere Projekte wie Einkaufszentren oder Bürokomplexe investieren zu können. Es wird zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden.

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Rechtsformen der Firmengründung in Spanien

Das spanische Kapitalgesellschaftengesetz unterscheidet zwischen den Hauptrechtsformen Kapital- und Personengesellschaften sowie Einzelunternehmer für die Gründung einer Firma in Spanien. Auflistung der Hauptmerkmale für Gesellschafter, Gesellschaftskapital, Haftung, Gründungskosten, Namensgebung und notarielle Beurkundung.

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Der Erwerb einer Vorratsgesellschaft

Durch den Erwerb einer Vorratsgesellschaft kann man die Gründungsphase umgehen und somit erheblich Zeit einsparen. Dies ist ein entscheidender Vorteil, denn bei Neugründungen von Gesellschaften in Spanien können einige Monate vergehen. Auch das Risiko ist geringer, denn während des Zeitraums bis zur Eintragung der Gesellschaft im spanischen Handelsregister haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

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