Die Gesellschaft auf Vorrat in Spanien

In Spanien werden in der Praxis häufig Gesellschaften auf Vorrat verwendet, um die langwierigen Formalitäten der Gesellschaftsgründung zu umgehen. Zeitersparnis und weniger Risiko sind die größten Vorteile. Zur Aktivierung der Vorratsgesellschaft müssen alle Anteile gekauft werden, die Gesellschaftssatzung muss geändert werden und der Geschäftszweck angepasst. Der letzte Schritt ist die Offenlegung der als wirtschaftliche Neugründung beim spanischen Registergericht.

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Venture Capital (Risikokapital) und Private Equity in Spanien

Venture Capital (Risikokapital) oder Private Equity ist eine Finanzierungsform, durch die die Gesellschaft, die die Zahlungen empfängt, d.h. die Kapitalnehmer (Start)kapital zur Aufnahme ihrer Projekte erhält. Diese Finanzierungsform eignet sich besonders für kleine und mittlere Unternehmen in Spanien.

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Der Joint Venture-Vertrag für den Markteintritt in Spanien

Unternehmenskooperation und der Eintritt auf den spanischen Markt werden häufig über Joint Venture-Verträge geregelt. Das Joint Venture wird vom spanischen Recht nicht näher definiert. Zur Bestimmung der rechtlichen Voraussetzungen sind die allgemeinen Normen des Zivil- und Handelsgesetzbuches, vor allem Artikel 1.255 des Zivilgesetzbuches, heranzuziehen.

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Die Gründung einer Zweigniederlassung in Spanien

Der vorliegende Artikel beinhaltet eine Reihe von grundlegenden Anmerkungen zum Thema Zweigniederlassung in Spanien, diskutiert Hauptmerkmale und den Gründungsprozess und bespricht das auf eine spanische Zweigniederlassung anwendbare Steuerwesen.

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Die Gründung einer Filiale in Spanien

Eine der Hauptalternativen bei der Investition in Spanien ist die Gründung einer spanischen Filiale seitens einer ausländischen Gesellschaft. Der Artikel bespricht die beiden wichtigsten gesellschaftsrechtlichen Typen in Spanien, die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und die entsprechenden Formalitäten für ihre Gründung.

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Haftung der Muttergesellschaft für Arbeitnehmeransprüche in Spanien

Im Rahmen der spanischen Wirtschaftskrise kam es zu zahlreichen Insolvenzen von spanischen Firmen. Dies hat die Zahlungsfähigkeit der ausländischen Muttergesellschaft nicht immer beeinträchtigt. Von gekündigten Arbeitnehmern werden dann Forderungen an das Unternehmen gestellt. Unter welchen Umständen haftet die Muttergesellschaft für Arbeitnehmeransprüche in Spanien?

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Due Diligence: Konzept, Ziele und Verfahren in Spanien

Das Konzept der Due Diligence geht davon aus, dass manche Handelsgeschäfte eine gründliche Situationsanalyse und Einschätzung der einzelnen Betriebseinheiten erfordern. Due Diligence sind Vorsichtsmassnahmen seitens der Käufer oder Investoren um die Wirtschaftlichkeit eines geplanten Geschäftsvorhabens zu überprüfen. Am wichtigsten ist hierbei die Überprüfung von Chancen und Risiken sowie möglichen Verpflichtungen und Haftungen seitens des Verkäufers.

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