Die Befristung nach der Arbeitsmarktreform in Spanien

Seit 2010 werden in Spanien Schritte zur Arbeitsmarktreform durchgeführt. Besonderes Augenmerk liegt auf Maßnahmen zur Förderung der festen Einstellung und der Verbesserung der Beschäftigungfähigkeit in Spanien. Insbesondere soll für KMUs die Einstellung von jungen Arbeitssuchenden erleichtert werden.

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Der Betriebsübergang in Spanien und Deutschland

Der Betriebsübergang in Spanien ist im spanischen Arbeitnehmergesetz geregelt. Arbeitnehmer müssen rechtzeitig über die Veränderungen in ihrem Arbeitsverhältnis durch den Betriebsübergang informiert werden. Oftmals werden in Spanien zwischen dem Arbeitnehmer und dem neuen Arbeitgeber neue Verträge ausgehandelt.

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Die Funktion des Erbscheins in Spanien

Wenn in Spanien eine Person stirbt, ohne ein Testament errichtet zu haben, werden die Erben auf Grundlage eines Erbscheins bestimmt, der vor einem Notar zustandekommen muss, wenn es sich bei den genannten Erben um Vorfahren, Nachkommen oder Ehepartner handelt. In den restlichen Fällen müssen die Erben vorher vor einem Richter bestätigt worden sein.

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Sello-international

Über spanische Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug

Bei Gerichtsverfahren und Klagen wird man immer häufiger mit Gegnern konfrontiert, die aus Ländern stammen, in denen kein Spanisch gesprochen wird. In diesen Fällen fordert das spanische Recht die Übersetzung von Urkundenbeweisen, die als Beweis für eine Klage genutzt werden. Die Nichterfüllung dieser oben genannten Voraussetzung kann dazu führen, dass das Verfahren nicht eingeleitet und der Urkundenbeweis folglich abgelehnt wird.

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164 2014 M&A in Spanien

M&A in Spanien: die verschiedenen Arten von M&A

Dieser Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Arten von Mergers & Acquisitions in Spanien. Aspekte der Gründung und der Grad an Kontrolle werden für Mergers, Acquisitions, Änderung der Natur der Kontrolle und Joint Ventures diskutiert.

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Praktische Aspekte des Immobilienkaufs in Spanien

Fünf einfache Schritte ermöglichen den sicheren Immobilienkauf in Spanien: Überprüfung der Rechtssituation der Wohnung, Analyse der bestehenden hypotekarischen Belastung, Formalisierung des Immobilienkaufs vor einem Notar, Zahlung der Steuern und Grundbucheintrag.

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Überblick zu Handelsverträgen in Spanien

Laut spanischem Recht bedürfen Handelsverträge in der Regel nicht der Schriftform. Handelsrechtliche Vertragstypen im Spanischen Recht sind der Kaufvertrag, der Handelsvertretervertrag, der Franchisevertrag und der Vertriebsvertrag. Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen.

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