Die widerrechtliche Ausübung des Rechts auf Informationen des Aktionärs
Das Recht des Aktionärs, Informationen über das Unternehmen anzufordern, ist ein Grundrecht. Jedoch handelt es sich nicht um ein uneingeschränktes oder absolutes Recht. In diesem Sinne hat der Oberste Gerichtshof schon in verschiedenen Urteilen entschieden.