Vertragliche Sicherheiten: Die Bankbürgschaft auf erstes Anfordern
Unter verschiedenen persönlichen Sicherheiten hebt sich die Bankbürgschaft auf erstes Anfordern hervor. Mittels dieser Art der Sicherheit bindet sich ein Bankinstitut eine Forderung unwillkürlich und unverzüglich zu begleichen, ohne einen Beweis der Nichtleistung verlangen zu können.