Voraussetzungen und Verfahren, um die Vergünstigungen aus dem Start-up-Gesetz zu erhalten
Die Anforderungen an die Innovation und Skalierbarkeit von Unternehmen, welche die Vergünstigungen des Startup-Gesetzes in Anspruch nehmen wollen, wurden kürzlich in der Verordnung PCM/825/2023 vom 20. Juni definiert und entwickelt/festgelegt. In dieser werden die generellen Voraussetzungen und Merkmale festgelegt, die Startup-Bewerber erfüllen müssen, um vom ENISA als „Startup“ qualifiziert und zertifiziert zu werden.