Der temporäre Unternehmenszusammenschluss (Unión Temporal de Empresas, UTE) ist ein System der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen für einen bestimmten Zeitraum zur Entwicklung oder Durchführung eines bestimmten Projekts oder einer bestimmten Dienstleistung.
Auf diese Weise formen die kooperierenden Unternehmen eine gemeinsame temporäre Einheit, die durch Bündelung ihrer Ressourcen Projekte leichter durchführen kann, welche das jeweilige Unternehmen allein nicht durchführen könnte.
Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens in Spanien sind die temporären Unternehmenszusammenschlüsse in Artikel 69 des Gesetzes 9/2017 vom 8. November über öffentliche Aufträge (LCSP) geregelt.
In diesem Artikel befassen wir uns mit ihrer Regelung, ihrer Funktionsweise und ihren Vorteilen.
Voraussetzungen für die Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung
Jede natürliche oder juristische Person, die ein Angebot bei einer öffentlichen Ausschreibung in Spanien abgeben möchte, muss ihre Eignung für die Vertragsdurchführung mit der öffentlichen Verwaltung nachweisen. Konkret bedeutet das, dass sie ihre Handlungsfähigkeit sowie ihre wirtschaftliche Solvenz und technische Leistungsfähigkeit nachweisen müssen und nicht von der Auftragsvergabe ausgeschlossen sein dürfen.
Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz
Was die wirtschaftliche Solvenz betrifft, so muss diese gemäß Artikel 87 des LCSP nachgewiesen werden, wobei der Nachweis nach Wahl der Vergabestelle für die konkrete öffentliche Ausschreibung zu erfolgen hat:
- einen Jahresumsatz, oder
- eine Haftpflichtversicherung für berufliche Risiken, oder
- ein Nettovermögen oder ein Verhältnis zwischen Aktiva und Passiva, das mindestens dem in der Ausschreibung geforderten Wert entspricht.
Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit unterscheidet das LCSP in den Artikeln 88 ff. zwischen der technischen Leistungsfähigkeit bei Bauaufträgen, Lieferaufträgen, Dienstleistungsaufträgen und anderen Aufträgen. Normalerweise müssen die Bieter besondere Erfahrung auf dem Gebiet des Vertragsgegenstandes nachweisen, das technische Personal ihrer Belegschaft beschreiben, usw.
Das LCSP ermöglicht es Unternehmen, die alleine nicht alle Anforderungen für die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Verwaltung erfüllen, sich in einem temporären Unternehmenszusammenschluss zusammenzuschließen, um ihre verschiedenen Kapazitäten zu bündeln, sodass sie auf diese Weise gemeinsam alle Anforderungen erfüllen und an Ausschreibungen teilnehmen können.
Die Gründung des temporären Unternehmenszusammenschlusses
- Um ein Angebot bei einer öffentlichen Ausschreibung abzugeben, ist es nicht erforderlich, das Gemeinschaftsunternehmen in einer öffentlichen Urkunde zu gründen. Dies ist nur erforderlich, wenn der Zuschlag für den öffentlichen Auftrag erteilt wird.
- Wenn sich die Unternehmen um den Auftrag bewerben, müssen sie die Namen und die Umstände der Unternehmen, die das Gemeinschaftsunternehmen bilden, sowie die Beteiligung jedes einzelnen Unternehmens angeben und sich verpflichten, im Falle des Zuschlags einen temporären Zusammenschluss zu bilden.
- Die Unternehmen, die Teil des Gemeinschaftsunternehmens sind, können sich unter Angabe dieses Umstands in das offizielle Register der Bieter und klassifizierten Unternehmen des öffentlichen Sektors eintragen lassen. Wenn sie bereits eingetragen sind, müssen sie lediglich ihr Interesse an der Bildung einer Bietergemeinschaft bekunden.
- Wenn während des Vergabeverfahrens und vor der förmlichen Vertragsunterzeichnung die Zusammensetzung des Zusammenschlusses geändert wird, wird die UTE von der öffentlichen Ausschreibung ausgeschlossen. Eine Änderung der Beteiligungsanteile der Unternehmen wird nicht als Änderung angesehen, sofern die gleiche Klassifizierung beibehalten wird.
- Fusionen, Ausgliederungen, Einbringungen oder Verlegungen von Geschäftszweigen der Unternehmen einer UTE hindern diese nicht daran, das Vergabeverfahren fortzusetzen.
Die Funktionsweise des Gemeinschaftsunternehmens
- Die Dauer der UTE muss mindestens mit der Dauer des öffentlichen Auftrags bis zu dessen Beendigung übereinstimmen.
- Wenn der Zuschlag für den öffentlichen Auftrag einer UTE erteilt wurde, so ist für eine Änderung der Zusammensetzung – sei es durch eine Erhöhung oder Verringerung der Zahl der Unternehmen oder indem eine oder mehrere Unternehmen durch andere Unternehmen ersetzt werden – die vorherige ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle erforderlich. Diese Genehmigung wird erteilt, wenn mindestens 20 % des Auftragswerts ausgeführt worden sind oder – im Falle von Bau- oder Dienstleistungskonzessionen – wenn der Vertrag seit mindestens einem Fünftel seiner Laufzeit in Kraft ist. In jedem Fall muss die geforderte Solvenz oder Klassifizierung aufrechterhalten werden, denn die Unternehmen der UTE müssen in der neuen Zusammensetzung voll handlungsfähig sein und dürfen nicht von der Auftragsvergabe ausgeschlossen sein.
- Wird gegen eines der Unternehmen, aus denen sich das Gemeinschaftsunternehmen zusammensetzt, ein Insolvenzverfahren eröffnet, so wird die Durchführung des Auftrags mit dem oder den verbleibenden Unternehmen fortgesetzt, sofern diese die Anforderungen an die Solvenz oder die Klassifizierung erfüllen, auch wenn die Liquidationsphase bereits eingeleitet wurde.
Die Haftung der UTE-Partner
Die Unternehmer, die den Zusammenschluss bilden, haften als Gesamtschuldner.
Darüber hinaus haften die Mitglieder der UTE gegenüber der öffentlichen Verwaltung nicht für ihre Verbindlichkeiten im Verhältnis zu ihrem Beteiligungsanteil. Vielmehr kann die Verwaltung jedes Mitglied vollständig in Anspruch nehmen, unbeschadet des Bestehens interner (nicht auf Dritte anwendbarer) Vereinbarungen über die Verteilung der Haftung unter den Mitgliedern.
Wenn Sie weitere Informationen über temporäre Unternhemenszusammenschlüsse im Bereich des öffentlichen Auftragswesens in Spanien benötigen,