Wurde die Zweckmäßigkeit der Durchführung des Erwerbs einer Handelsgesellschaft (im Folgenden, die „Gesellschaft„) ermittelt, so ist eine Dichotomie zu beachten, um den Unternehmenskaufvertrag, welcher am besten für die Abwicklung geeignet ist auszuwählen. Man unterscheidet in der Praxis bei derartigen Transaktionen zwischen dem Erwerb von Aktivvermögen der Gesellschaft (asset deal) und dem Erwerb von Aktien bzw. Beteiligungen (share deal), welche es erlauben die direkte Kontrolle über die Gesellschaft auszuüben.
Im Folgenden, werden die Hauptmerkmale der beiden juristischen Instrumente beschrieben.
Der Unternehmenskaufvertrag: Share deal
Der share deal setzt den Erwerb von Aktien bzw. Anteilen der Gesellschaft voraus, welche die Übertragung der gesamten Aktiva und Passiva dieser in nur einem Vorgang bedeutet. Auf diese Art werden die Gesellschafter der Firma (Verkäufer) und der/die Käufer, welche mit den Aktien bzw. Anteilen einen einzigen Vermögenswert als Gegenstand des Kaufvertrages erwerben zu Vertragsparteien.
Vorteile des Kaufvertrages (share deal)
- Durch diesen wird die Übertragung von Rechten und Verpflichtungen der Gesellschaft vereinfacht, was sich in niedrigeren Transaktionskosten niederschlagen kann, da die Globalübereignung der Gesamtheit an Rechten und Verpflichtungen durch den einen Vermögenswert der Aktien bzw. Beteiligungen ermöglicht wird. An dieser Stelle ist es stets wichtig zu beachten, dass die zwischen der Gesellschaft und Dritten abgeschlossenen Verträge Gegenstand von „Change of Control“ sein können, was bedeutet, dass eine Änderung der Zusammensetzung der Aktionäre zu einem vorgezogenen Beschluss über den Vertrag führen kann. Die fehlende Analyse dieser Klauseln durch den entsprechenden Due Diligence Prozess kann zu erheblichen Risiken bei der Transaktion führen.
- Die Notwendigkeit eine Einverständniserklärung der Gläubiger der Gesellschaft gemäß Artikel 1205 des spanischen Handelsgesetzes einzuholen wurde mittlerweile abgeschafft. Bei einem share deal verbleibt die Gesellschaft als Schuldner gegenüber Forderungsrechten, weswegen es nicht erforderlich ist die Zustimmung der Gläubiger einzufordern.
Nachteile des Kaufvertrages Share Deal
- Wie oben erwähnt, ist der Erwerb von Aktien bzw. Beteiligungen Gegenstand des Kaufvertrages und kein Gesellschaftskauf für welchen man ihn anfangs halten könnte. Auf diese Weise würde sich die Haftung des Verkäufers nach den Artikeln 1101 und 1124 des „Código Civil“ (Bürgerliches Gesetzbuch) auf die Erfüllung der Übereignung von Aktien bzw. Beteiligungen als Vertragsgegenstand beschränken. Damit die Haftung des Verkäufers bezüglich der Aktiva und Passiva, welche man durch den Aktienkauf erlangt hat, berücksichtigt wird, ist das Motiv (der Erwerb der Gesellschaft) ausdrücklich als Grund in den Kaufvertrag aufzunehmen (STSS 21. Dezember 2009, 21.Oktober 2013, unter anderem). Gelöst wird das beschriebene Problem durch die Aufnahme von entsprechenden Erklärungen und Garantien in den Vertrag, welche direkt durch den Verkäufer zu unterzeichnen sind, um so eine mögliche, die Unternehmensübernahme betreffende Haftungsklage zu erleichtern.
- Wie oben erwähnt, erwirbt der Käufer alle Aktiva und übernimmt alle Verpflichtungen der Gesellschaft, einschließlich aller möglichen verdeckten Verbindlichkeiten. An dieser Stelle, ist es sehr wichtig, die Due Diligence auf Seiten des Käufers vorher durchzuführen, um versteckte Verbindlichkeiten zu erkennen.
Der Unternehmenskaufvertrag: Asset deal
Der asset deal umfasst den direkten Erwerb von ausgewählten Vermögenswerten, die im Eigentum der Gesellschaft stehen, durch einen Kaufvertrag, welcher direkt zwischen dem Erwerber und der Gesellschaft geschlossen wird.
Vorteile des Asset deal
- Ein Verkäufer kann eher bereit sein weitreichendere Garantien über den Erwerb von Aktiva zu geben, da die Möglichkeit stiller Reserven unter anderem durch Steuerverpflichtungen und die unerfüllten Sozialversicherungsbeiträge sowie Verpflichtungen die sich aus den Arbeitsverträgen mit der Gesellschaft gemäß Artikel 44 des Estatuto de los Trabajadores (Arbeitnehmergesetz) ergeben, begrenzt ist.
- Aus Sicht des Käufers, ermöglicht der Kauf von Vermögensgegenständen sogenanntes cherry picking, d.h. er ermöglicht die Auswahl jener Gegenstände, die am interessantesten für den Erwerber sind.
Nachteile des Asset deals
Trotz der genannten Vorteile, gibt es eine Reihe negativer Gesichtspunkte bei dieser Art der Transaktion, auf welche hingewiesen werden muss, nämlich:
- Die Übernahme von Aktiva bedeutet eine höhere Steuerbelastung. Der Kauf von Aktivvermögen unterliegt der Steuerpflicht nach der ITP (Kapitaltransfer,- und Verbrauchsteuer), wobei der Prozentsatz abhängig von der autonomen Region in welcher die Transaktion stattfindet bei ungefähr 8% liegt, wohingegen im Fall eines share deal, die Transaktion im Allgemeinen, frei von indirekten Steuern ist, da sie ex- Artikel 314 der konsolidierten Fassung des Aktiengesetzes (Ley del Mercado de Valores) unterliegt. Es ist weiterhin wichtig darauf hinzuweisen, dass die Übertragung einzelner Geschäftseinheiten nicht der Mehrwertsteuer (IVA) unterliegt, da nach ex Artikel 7.1 a) des Mehrwertsteuergesetzes (Ley del Impuesto de Valor Añadido) nur diejenigen Bestandteile des Aktivvermögens besteuert werden, welche für die Übertragung der Geschäftseinheit eine Umschreibung benötigen.
- Da es notwendig ist, das Einverständnis und die Genehmigung von mehreren Vertragspartnern sowie von staatlichen Behörden jedes Mal einzuholen, entspringt der Großteil der Transaktionskosten der Notwendigkeit die Übereignungsprozesse, zu erwerbender, Vermögensgegenstände individuell abzuwickeln.
Schlussfolgerung
Wie in den vorherigen Abschnitten beschrieben, weist jedes der beiden Instrumente zur Übernahme eines Unternehmens eine Reihe von Vor- und Nachteilen auf, die im Vorfeld jeder Übernahme bewertet werden müssen. Daher ist eine korrekte ex-ante Bewertung der Instrumente entscheidend, um bestimmen zu können, welches im konkreten Fall die niedrigsten Transaktionskosten mit sich bringt.
Javier Cuevas
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