In dem vorliegenden Artikel, werden einige vorgesehene Änderungen mit Bezug auf die Einkommenssteuer der neuen Steuerreform in Spanien angesprochen, wobei es jedoch wichtig ist, zu bemerken, dass der Vorentwurf des Gesetzes vorläufige Maßnahmen enthalten kann, die sich bis zu ihrer endgültigen Veröffentlichung im Offiziellen Spanischen Gesetzesblatt noch ändern können.
Vergünstigungen des Beitrags der Einkommenssteuer in Spanien
Steuerabzüge für Investitionen
Die Steuerzahler, die ökonomische Tätigkeiten verfolgen und die Anforderungen zur Anwendung der speziellen Verordnungen für mittelständische Unternehmen erfüllen, könnten 5% des Nettoertrages sowohl im Veranlagungszeitraum (VZ) als auch im nächsten Steuerzeitraum abziehen.
Vergünstigungen für Spenden
Der Steuerabzug i.H.v. 10% für Spenden an gemeinnützige Stiftungen und Vereine wird abgeschafft.
Steuerabzüge für Beiträge an politische Parteien
Es besteht eine neue Regelung für Steuerabzüge für Beiträge an politische Parteien i.H.v. 20% auf Mitgliedschaftsbeiträge sowohl in Bezug auf politische Parteien, wie auch Föderationen, Koalitionen, Wählervereinigungen mit einem Höchstsatz von 600€ jährlich.
Steuerabzüge für Einkommen in Ceuta und Melilla
Die Steuerabzüge der entsprechenden Einkommen von Gesellschaften in den besagten Regionen werden begrenzt.
Wohnsitz
Der Steuerabzug für die gewöhnliche Miete wird abgeschafft, wobei er für Steuerzahler mit unterschriebenem Mietvertrag mit Datum vor dem 1. Januar 2015 bestehen bleibt.
Großfamilien
Es werden Steuerabzüge für Großfamilien und Personen mit Behinderungen in Obhut des Steuerzahlers geschaffen.
Weitere Änderungen in der spanischen Einkommenssteuer
Es gilt zu berücksichtigen, dass die eingeführten Änderungen der Reform der Körperschaftsteuer, welche als Bemessungsgrundlage dienen, Anwendung in der Einkommenssteuer finden.
Folgende Änderungen sind hervorzuheben:
Tilgungsraten
Es wurde eine neue Tabelle bewilligt, welche 10 verschiedene Gruppen von Vermögenswerten definiert und neue Rückzahlungsfristen etabliert.
Geschäfts- und Firmenwert
Der steuerliche Abzug des Geschäfts- und Firmenwerts fällt weg, wobei eine Übergangsregelung festgelegt wird.
Steuerabzüge zur Förderung bestimmter Tätigkeiten
Die Mehrzahl der geltenden Steuerabzüge fällt weg, wobei die Steuerabzüge für I+D+i, für Filmproduktionen, für die Schaffung von Arbeitsplätzen und für Arbeitnehmer mit Behinderungen bestehen bleiben.
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