Das spanische Arbeitsrecht erlaubt verschiedene Vergütungen und steuerliche Vorteile für diejenigen Unternehmen und kleinen sowie mittelständischen Unternehmen die einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit ihren Angestellten abschließen. Der unbefristete Arbeitsvertrag für Unternehmer soll die vermehrte Einstellung von Arbeitnehmern durch Unternehmer und kleine sowie mittelständische Unternehmen, verbunden mit einer Reihe von Vergütungen bei den Krankenkassenbeiträgen, Steuervergünstigungen und einer Probezeit von einem Jahr bezwecken.
Merkmale des unbefristeten Vertrages für Unternehmer
Dieser kann nur abgeschlossen werden, solange sich die Arbeitslosenquote in Spanien unterhalb von 15% befindet:
- Richtet sich an Unternehmen, die zur Zeit des Vertragsschlusses weniger als 50 Angestellte beschäftigen;
- Muss eine unbefristete Laufzeit haben;
- Anwendbar auf Vollzeit- sowie Teilzeitbeschäftigung;
- Es gibt eine Probezeit von einem Jahr, die jedoch keine Anwendung findet, wenn der Arbeitnehmer dieselbe Tätigkeit im Unternehmen (unter welchen Vertragsbestimmungen auch immer) vorher schon ausgeübt hat.
Verpflichtungen des Unternehmens
- Der Angestellte muss für mindestens 3 Jahre ab Beginn des Arbeitsverhältnisses angestellt bleiben und der Beschäftigungsgrad, der durch den unbefristeten Arbeitsvertrag als Unterstützung für Unternehmer erreicht werden sollte, muss für mindestens ein Jahr vom Datum des Vertragsschlusses an eingehalten werden. Sollte gegen die oben genannten Verpflichtungen verstoßen werden oder wird ihnen nicht nachgekommen, müssen die Vergütungen und Vergünstigungen zurückgezahlt werden.
- Sollte der Vertrag aus sachlichen Gründen, aufgrund von Disziplinarentlassung, wegen Vertragsablauf oder der Fertigstellung des Werkes oder Erbringung der im Vertrag vereinbarten Dienstleistung erlöschen, stellt dies keinen Verstoß dar. Ebenso nicht als Vertragsbruch gilt die Beendigung des Vertrages, wenn eine der beiden Parteien dazu berechtig ist. Dazu gehören Gründe wie das Rücktrittsrechtes, der Todes der anderen Partei oder wegen Erreichen des Renteneintrittsalters, wegen ständiger oder absoluter Arbeitsunfähigkeit oder schwerer vorrübergehender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.
Ausnahmen im Fall von unzulässigen Arbeitsverträgen
Unternehmen, die in den sechs Monaten vor Vertragsschluss rechtswidrige oder unzulässige Arbeitsverträge abgeschlossen oder vereinbart haben, können diesen Vertragstyp nicht abschließen. Diese Beschränkung betrifft nur solche Arbeitsverträge, die erloschen sind, nachdem das Gesetz 3/2012 in Kraft getreten ist. Genauso sind die im Abschnitt I, Kapitel I des Gesetzes 43/2006, mit Ausnahme der Artikel 2.7 und 6.2 enthaltenen Maßnahmen anzuwenden.
Vorteile des unbefristeten Arbeitsvertrages zur Unterstützung von Unternehmern
Probezeit von einem Jahr
Es kann über eine Probezeit von einem Jahr verfügt werden. Weiterhin gibt es Steuervergünstigungen und Vergütungen für den Vertragsabschluss.
Steuervergünstigungen
Der Umfang derselben hängt von dem Alter des Angestellten und von seiner vorherigen Situation ab (Arbeitsloser, Empfänger von Steuervergünstigungen, etc.).
Vergütungen bei Sozialversicherung
Die Unternehmen können Vergütungen bei dem Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung von Arbeitslosen, welche bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind, über einen Zeitraum von 3 Jahren erhalten. Der Umfang der Vergütungen hängt vom Alter des Arbeitnehmers ab. Diese Vergütungen sind ebenso vereinbar mit weiteren öffentlichen Unterstützungen, die für denselben Zweck vorgesehen sind. Wird der Vertrag mit der Voraussetzung der Teilzeitbeschäftigung abgeschlossen, so kann über die Vergütungen nur proportional zur vereinbarten Arbeitszeit verfügt werden.
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