Die Gründung eines Franchise-Unternehmens in Spanien erlaubt es dem Franchisegeber, sein Unternehmen mittels Franchisenehmern als Investoren zu erweitern. Als Gegenleistung für eine solche Investition räumt der Franchisegeber dem Franchisenehmer die Erlaubnis zur Nutzung seiner Marke und seines Know-how hinsichtlich der Führung und Organisation seines Unternehmens ein. Die Pflichten des Franchisegebers und des Franchisenehmers werden formal in einem Franchisevertrag festgehalten. In Spanien ist der Franchisegeber üblicherweise gegenüber dem Franchisenehmer rechtlich privilegiert, sodass für ihn geringe Risiken bestehen. Aus diesem Grund entscheiden viele Unternehmen, ihre wirtschaftliche Tätigkeit durch die Gründung eines Franchise-Unternehmens in Spanien auszuweiten.
Vorteile der Gründung eines Franchise-Unternehmens in Spanien
- Franchising verbessert den Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen des Franchisegebers
- Ein Franchise-Vertrag erlaubt es dem Franchisegeber, ein einheitliches Vertriebssystem auf Grundlage begrenzter Investitionen zu schaffen.
- In einem Franchise-Vertrag kann der Franchisegeber sogenannte non compete oder confidentiality Klauseln verwenden, bei deren Verletzung der Franchisenehmer eine Strafzahlung zu leisten hat.
- Bei vorzeitiger Beendigung des Franchise-Vertrags durch den Franchisenehmer hat dieser den Franchisegeber für den dadurch entgangenen Gewinn zu entschädigen.
Gesetzliche Regelung des Franchise-Vertrags in Spanien
In Spanien ist der Franchise-Vertrag nicht speziell gesetzlich geregelt. Die wenigen bestehenden Vorgaben stellen lediglich eine Richtschnur dar.
Dies verleiht dem Franchisegeber eine privilegierte Stellung gegenüber dem Franchisenehmer. So sieht das spanische Recht wenige Verpflichtungen für ihn vor. Zudem ist er üblicherweise die Partei, die den Franchise-Vertrag ausarbeitet und auf diese Weise ihren Willen durchsetzt. Aus diesem Grund trifft der größte Teil der Verpflichtungen und Strafen den Franchisenehmer, der dem Franchisegeber eine überlegene Position einräumt.
Pflichten des Franchisegebers in Spanien
Typischerweise treffen den Franchisegeber in Spanien folgende vertragliche Pflichten:
- Er muss dem Franchisenehmer wahre Informationen hinsichtlich seines Franchise-Unternehmens in Spanien zur Verfügung stellen. Die Informationen müssen insbesondere darlegen, dass das Franchise-Unternehmen in Spanien gewinnbringend und stabil läuft bzw. laufen wird.
- Er muss seine Marke offiziell registriert haben, damit er dem Franchisenehmer ein Nutzungsrecht an dieser, sowie die Möglichkeit gewerblichen Rechtsschutzes einräumen kann.
- Er muss ein spezielles Know-how hinsichtlich seines Geschäftsmodells haben, welches er dem Franchisenehmer zur Verfügung stellen kann.
- Er muss dem Franchisenehmer technische Unterstützung, sowie Schulungen anbieten.
- Er muss den (territorialen) Geschäftsbereich, den er dem Franchisenehmer übertragen hat, beachten. Das heißt, er darf keine weiteren Franchise-Unternehmen in Spanien für denselben Geschäftsbereich gründen.
- Er muss Marketing-Kampagnen zur Promotion seiner Marke und seiner Franchise-Unternehmen in Spanien entwickeln.
Die Zahl der Franchise-Unternehmen in Spanien ist in den letzten 20 Jahren in Spanien stetig gestiegen. Allerdings haben damit auch die Streitigkeiten zwischen Franchisegebern und Franchisenehmern zugenommen. Daher ist es empfehlenswert, sich vor der Gründung eines Franchise-Unternehmens in Spanien fachkundig rechtlich beraten zu lassen.
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