Im Juli 2023 hat der spanische Gesetzgeber die Verordnung PCM/825/2023 vom 20. Juli veröffentlicht. Diese Verordnung (fortfolgend: Verordnung) regelt in Übereinstimmung mit dem aktuellen Gesetz 28/2022, auch bekannt als Das Gesetz der Startups, die Zertifizierungskriterien- und verfahren für Startups.
In diesem Artikel analysieren wir die genannte Verordnung, die die notwendigen Kriterien für innovatives und skalierbares Unternehmertum festlegt, welche Voraussetzung für die Inanspruchnahme der günstigen Steuerregelung, sowie weiterer Vorteile des Startup-Gesetzes sind. Zudem befassen wir uns mit dem Verfahren, das die Unternehmen unterlaufen müssen, um Zugang zu dem speziellen Startup-Regelungssystem zu erhalten.
Bevor die genannten Konzepte genauer erläutert werden, ist notwendigerweise darauf hinzuweisen, dass nach der spanischen Gesetzgebung ein Startup jede juristische Person ist, die kumulativ die Voraussetzungen des Artikels 3 des Startup-Gesetzes erfüllt und notwendigerweise von der Empresa Nacional de Innovación (Nationales Unternehmen für Innovation) S.M.E., SA (fortfolgend ENISA) zertifiziert worden ist.
Artikel 3 der Verordnung betont die Notwendigkeit jede einzelne, der in unserem Artikel bereits behandelten Anforderungen, nachzuweisen.
Nachfolgend werden die Bewertungskriterien für innovatives und skalierbares Unternehmertum präzisiert und erarbeitet.
Voraussetzungen des Startup-Gesetzes
Innovativer Charakter
Im Artikel 4.2 der Verordnung, wird ein innovatives Projekt als solches definiert, welches ein Unternehmen entwickelt, wenn es darauf abzielt ein Problem zu lösen oder eine bestehende Situation durch die Entwicklung von – im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik – neuen oder verbesserten Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren zu verbessern und welches mit dem Risiko eines technologischen oder industriellen Ausfalls oder dem Scheitern des Geschäftsmodells verbunden ist.
Allgemeine Kriterien zur Feststellung eines innovativen Projekts beinhalten:
- Das Vorhandensein einer technischen Innovation, die möglicherweise (ausgenommen Marken und Handelsnamen) über gewerbliche Schutzrechte oder andere Rechte, wie Software oder Know-How geschützt werden kann
- Das Vorhandensein eines Gutachtens für das spanische Patent- und Markenamt (OEPM), welches obigen Aspekt bewertet
- Die Einbeziehung der Innovation in Produkten, Verfahren, Dienstleistungen und/oder Verhandlungsmodelle
Die Verordnung stellt Innovationsvermutungen auf. Demnach wird vermutet, dass der Startup-Bewerber die Voraussetzung innovativ erfüllt, wenn er eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- Aufwand von mind. 15 % der Gesamtausgaben in den vergangenen zwei Geschäftsjahren oder im vergangenen Geschäftsjahr im Falle von Unternehmen, die weniger als zwei Jahre alt sind, für technologische I+D+i (Forschungs- und Entwicklungs- bzw. innovative, fortfolgend F+E+I) Aktivitäten
- Erhalt von öffentlichen Beihilfen für F+E+I Projekte oder innovatives Unternehmertum in den vergangenen 3 Jahren, ohne dass diese gestrichen wurden
- Erhalt einer begründeten Stellungnahme vom Ministerium für Wirtschaft und Innovation, welches Ihren hohen Grad an Innovation hervorhebt
- Erhalt von Sozialversicherungsprämien für die Einstellung von Forschungspersonal
- Erhalt eines der innovativen Kleinunternehmen (PYME)-Siegels/Markenzeichens oder eines von AENOR ausgestellten Zertifikats:
Kriterium der Skalierbarkeit
Bezüglich des Kriteriums des skalierbaren Unternehmens, enthält die Verordnung keine klare Definition. Sie legt lediglich die Kriterien fest, die geprüft werden sollen, :
- Die Attraktivität des Produkts oder der Dienstleistung auf dem Markt
- Das Entwicklungsstadium des Unternehmens
- Das Geschäftsmodell
- Wettbewerbsniveau
- Das Team, seine Erfahrung und Bildung
- Der Kundentypus
- Art der Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern und Mietern
Gleichermaßen enthält die Verordnung eine Skalierbarkeitsvermutung für diejenigen Startup-Bewerber, welche eine oder mehrere der Kreditmöglichkeiten mit ENISA in den vergangenen 3 Jahren abgeschlossen haben, vorausgesetzt mindestens eine davon ist in Kraft.
Verfahren des Startup-Gesetzes
Der Antrag auf Zertifizierung seitens des interessierten Unternehmens muss über das elektronische Register auf der ENISA Website gestellt werden und folgende Dokumente enthalten:
- Steuer-ID des Startup-Bewerbers
- Gründungsurkunde
- Jahresabschlussrechnung des vergangenen Geschäftsjahres
- Zertifikat, das keinen Zahlungsrückstand bzgl. der Steuern dokumentiert
- Bescheinigung, mit den Sozialversicherungszahlungen auf dem aktuellsten Stand zu sein
- Eidesstattliche Erklärung zur Einhaltung des Startup-Gesetzes
- Geschäftsplan
Die Höchstfrist für eine Antwort seitens ENISA beläuft sich auf 3 Monate. Im Falle des Schweigens der Verwaltung wird man dies als positiv bewerten.
Bezüglich des Datums, ab dem die Vergünstigungen/Vorteile des Startup-Gesetzes greifen, wird der Tag der Zertifizierung des antragstellenden Unternehmens zum aufstrebenden Unternehmen oder Startup maßgeblich sein.
Wenn Sie weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Verfahren für Vergünstigungen für Startups erhalten möchten,