Was ist e-CODEX?

e-CODEX ist ein System, das den Online-Datenaustausch im Rahmen von grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren ermöglicht.

Es erleichtert:

  • Sichere und dezentralisierte Interoperabilität zwischen den von den Justizbehörden verwendeten IT-Systemen.
  • Die Verknüpfung der nationalen E-Justiz-Systeme für grenzüberschreitende Zivil- und Strafverfahren.
  • Die schnelle und sichere elektronische Übermittlung von Dokumenten, Rechtsformularen, Beweismitteln und anderen Informationen durch die Nutzer (zuständige Justizbehörden, Angehörige der Rechtsberufe und Bürger).

Durch die Einrichtung interoperabler und sicherer Kommunikationsnetze zwischen nationalen IT-Systemen soll e-CODEX die Effizienz der grenzüberschreitenden Kommunikation zwischen den zuständigen Justizbehörden verbessern und den Zugang zum Recht für Unternehmen und Bürger in der EU erleichtern.

Das e-CODEX-System ist Teil des europäischen e-Justiz-Aktionsplans 2019-2023 und spielt eine wesentliche Rolle in der e-Justiz-Politik der Kommission.

Stand des e-CODEX-Projekts in Spanien

Am 2. Dezember 2020 stellte die Kommission das Projekt e-CODEX vor, mit dem ein computergestütztes System für die Kommunikation in grenzüberschreitenden Zivil- und Strafverfahren vorgeschlagen werden soll. Mit dieser Regelung wird die EU-Verordnung 2018/1726 geändert, die auf Artikel 81 Absatz 2 und Artikel 82 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union beruht.

Derzeit wird das e-CODEX-System für folgende Zwecke eingesetzt:

  • Verfahren für geringfügige Forderungen
  • Freiheitsentziehende Sanktionen
  • gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
  • Europäische Ermittlungs- und Zahlungsbefehle

Das e-CODEX-System wird derzeit von mehreren Mitgliedstaaten und anderen Organisationen verwaltet. Seine Verwaltung wird voraussichtlich zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2023 auf die eu-LISA-Agentur übertragen. Bis dahin wird die Verwaltungsstelle für e-CODEX zuständig bleiben.

Vor dem 31. Dezember 2022 und vor dieser Übertragung müssen die Einrichtungen, die das e-CODEX-System derzeit verwalten, ein Übergabedokument erstellen. In diesem Dokument, das eu-LISA vorzulegen ist, müssen alle Aspekte einer erfolgreichen Übergabe aufgeführt sein.

Eu-LISA wird die vollständige Kontrolle über das e-CODEX-System übernehmen, wenn die Kommission den erfolgreichen Abschluss des Übergabe-/Aufnahmeprozesses gemäß den Bedingungen in Absatz 2 des „Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates“ über ein computergestütztes Kommunikationssystem in grenzüberschreitenden Straf- und Zivilverfahren (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726″ (Link – https://eur-lex.europa.eu/legal-content/ES/TXT/HTML/?uri=CELEX:52020PC0712&from=en) erklärt.

Lisa Ringler & Sophia Koumis

e-CODEX-Quellen

El derechoEU Regulation

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