Phantom Shares in Spanien stellen ein Vergütungssystem, das häufig von leitenden Angestellten eines Unternehmens verwendet wird, dar. Es dient dazu, Talente anzuwerben und zu binden und kann dem Unternehmen erhebliche Einsparungen bei den Fixkosten ermöglichen.
Wie der Name vermuten lässt, handelt es sich bei den Phantom Shares um Scheinaktien oder um fiktive oder nicht realisierte Aktien, die an wichtige Mitarbeiter vergeben werden. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmer die wirtschaftlichen Rechte genießen dürfen, die tatsächlichen Aktionären entsprechen, ohne formelle Aktionäre oder Eigentümer zu sein. Den Aktionären fehlt daher das politische Recht, das einem rechtmäßigen Aktionär zusteht.
Unter Berücksichtigung der rechtlichen und wirtschaftlichen Probleme, die sich aus dem Eintritt neuer Aktionäre in das Stammkapital eines Unternehmens ergeben können (wie bei Aktienoptionen oder Aktienoptionsplänen für Mitarbeiter), dienen Phantom Shares dazu, die wichtigsten Mitarbeiter der Gesellschaft entsprechend zu vergüten ohne dafür Änderungen in der Kapitalstruktur oder des Eigentums vorzunehmen.
Phantom Shares sind in Spanien nicht speziell gesetzlich geregelt, sodass das Unternehmen und die Mitarbeiter bzw. Führungskräfte gewisse Freiheiten haben, die Inhalte selbst zu regeln. Das heißt, die Parteien können selbst entscheiden und Klauseln aufnehmen, die sie für angemessen erachten; zwingend müssen sie dabei nur das einhalten, was grundsätzlich bei dieser Art von Aktionärsvereinbarungen zu beachten ist, da es darüber hinaus keine Einschränkungen gibt.
In der Regel implizieren die Phantom Shares, dass das betreffende Unternehmen die fiktiven Aktien zu einem bestimmten Wert (entsprechend dem Wert der realen Aktien) an den Mitarbeiter bzw. die Führungskraft überträgt. Nach einer bestimmten Zeit oder nach Erfüllung einer bestimmten Erwartung zahlt die Gesellschaft den Betrag der Neubewertung dieser fiktiven Anteile an den Begünstigten der Phantom Shares (d.h. die Differenz zwischen dem Anfangswert der Phantom Shares und dem Wert zum Zeitpunkt der Auszahlung) aus.
Zudem ist es typisch, dass im Falle der Auszahlung von Dividenden an die echten Gesellschafter der Gesellschaft, auch die Phantomaktionäre Anspruch auf den Betrag erhalten, welcher dem der Dividende entspricht, wenn sie ein echter Aktionär wären.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beträge, die der Mitarbeiter oder die Führungskraft aufgrund der Phantom Shares erhält, grundsätzlich als Arbeitsentgelt betrachtet werden – nicht als Rendite auf bewegliches Kapitalvermögen. Sie werden daher nach der persönlichen Einkommensteuer (IRPF) besteuert und es werden die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt.
Dabei kann die Übertragung von Phantom Shares sofort erfolgen oder von der Einhaltung bestimmter, vom Arbeitnehmer oder von der Führungskraft festgelegter Auflagen abhängig gemacht werden, z. B. Mindestaufenthaltsdauer, Einhaltung von Leistungszielen usw.
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