Der Energiesektor boomt in Spanien dank eines neuen Rechtsrahmens, mit dem die Investitionen in diesem Sektor gefördert werden. Um in Spanien den erfolgreiche Betrieb eines Photovoltaik-Parks zu gewährleisten, ist es von grundlegender Bedeutung, ein durchführbares Projekt zu erstellen und die passende rechtliche Struktur zu schaffen.
In der Regel sind an Sonnenenergieprojekten zwei Parteien beteiligt:
- Die Investoren, von denen die für die Verwirklichung des Projekts erforderlichen Geldmittel erbracht werden
- Der Bauherr, der das Projekt umsetzt.
Sobald der Bauherr über ein durchführbares Projekt verfügt und die Vereinbarungen bezüglich der für dessen Umsetzung erforderlichen Investitionen getroffen hat, sind die nachstehend beschriebenen Schritte durchzuführen.
Die Rechte über das Gelände
Als erstes muss ein geeigneter Standort gefunden werden. Dabei muss es sich um ein im Bebauungsplan (*) der jeweiligen Gemeinde als ländlicher Boden eingestuftes Gelände handeln.
Mit den Eigentümern der Flächen muss ein Kaufvertrag oder ein Mietvertrag über 25-30 Jahre abgeschlossen werden.
Beantragung des Zugangs und Anschlusses an das Stromnetz
Sobald die Rechte an den für den Standort des eines Photovoltaik-Parks vorgesehenen Flächen gesichert sind, muss der Zugang und Anschluss an das Stromnetz beantragt werden.
Die Genehmigung wird in Spanien von dem Unternehmen Red Eléctrica erteilt. Der Antrag ist gemeinsam mit einem Energieversorger wie Endesa oder Iberdrola zu stellen.
Hinterlegung von Bürgschaften
Zusätzlich müssen die von den Verwaltungsbehörden zur Absicherung der Durchführung des Projekts verlangten Bürgschaften hinterlegt werden. Die Höhe der Bürgschaft und die Behörde, die sie verlangt, hängen von der für das Projekt vorgesehenen Megawattleistung ab.
Die Voraussetzung für die Rückerstattung der Bürgschaft ist die genaue Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften bei der Umsetzung des Projekts. Wird das Projekt durch Verschulden des Bauherren nicht fertiggestellt, kann die Verwaltungsbehörde die Bürgschaften vollstrecken.
Erstellung von Umweltstudien
Für die Umsetzung eines Photovoltaik-Projekts sind eine Reihe von Studien und Berichten bezüglich des für den eines Photovoltaik-Park vorgesehenen Geländes erforderlich, um seine ökologische Nachhaltigkeit sicherzustellen.
Außerdem muss bei den zuständigen Behörden die entsprechenden Umweltgenehmigungen beantragt werden, und in gewissen Fällen auch die integrierte umweltrechtliche Genehmigung (Autorización Ambiental Integrada – AAI) (**).
Zulassungen und Baugenehmigung
Nach Erfüllung der vorstehend angeführten Voraussetzungen muss die Baugenehmigung eingeholt werden, um mit dem Bau des Photovoltaik-Parks beginnen zu können. Sie muss von der Gemeinde ausgestellt werden, in der die Anlage entstehen soll.
Außerdem muss das Projekt von der dafür zuständigen spanischen Verwaltungsbehörde zugelassen werden. Ob die Zuständigkeit auf eine staatliche oder regionale Behörde entfällt, hängt von der vorgesehenen Megawattleistung ab.
Um in Spanien die erfolgreiche Errichtung eines Photovoltaik-Parks zu gewährleisten, ist es unerlässlich, dass der Bauherr ein durchführbares Projekt erstellt und die erforderliche Finanzierung beschafft.
Es ist zu empfehlen, von Anfang an Experten hinzuzuziehen, die die Umsetzung des Projekts überwachen, um jeglichem potentiellen Risiko vorzugreifen, insbesondere hinsichtlich der Vollstreckung der Bürgschaften.
(*) Der Bebauungsplan ist ein in den spanischen Bau- und Flächennutzungsvorschriften vorgesehenes Instrument der Raumplanung, mit dem der Boden eingestuft und die für ihn geltende Regelung festgelegt wird.
(**) Mit der integrierten umweltrechtlichen Genehmigung (AAI) wird der Umwelt- und Gesundheitsschutz gewährleistet.
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