Das spanische Register für geistiges Eigentum
In Spanien gibt es ein allgemeines Register für geistiges Eigentum, dass dem Ministerium für Bildung, Kultur und Sport untersteht. Die Eintragung eines Werkes im Register erlaubt seinem Schöpfer sowohl die Existenz wie auch die Urheberschaft eines Werkes zu beweisen. Auf diese Weise sind alle Vergütungen, die aus einer Offenlegung oder Verteilung des Werkes enstehen könnten, versichert.
Das im Rahmen eines spanischen Arbeitsvertrags erschaffene Werk
In Spanien ist gemäß Artikel 51 des Gesetzes vom 12. April 1996 über Urheberrecht folgendes vermerkt:
- Die Übertragung der Nutzungsrechte eines im Rahmen eines Arbeitsvertrages geschaffenen Werks auf den Unternehmer wird durch die im Vertrag aufgestellten Vereinbarungen geregelt, wobei der Vertag unbedingt schrifftlich ausgeführt werden muss.
- Wurde keine schriftliche Vereinbarung getroffen, wird davon ausgegangen, dass die Nutzungsrechte, ausschließlich und mit dem dafür erfordelichen Umfang für die gewöhnliche Berufsausübung des Unternehmers im Auslieferungsaugenblick eines Werkes, dass in einem Arbeitsverhältnis erschaffen wurde, überlassen worden sind.
Nach diesem Gesetz könnte in Spanien kein Autor sein Nutzungsrecht reklamieren wenn das entsprechende Werk im Rahmen eines Arbeitsvertrages entstanden ist. Er wird jedoch seine persönlichen Rechte dem Werk gegenüber bewahren, und der Unternehmer ist nur dazu berechtigt das Werk im Rahmen der üblichen Aktivität der Firma zu nutzen, weshalb er es Dritten nicht verkaufen oder abgeben kann.
Internationale Übereinkommen zum Urheberschutz
Die Berner Übereinkunft
Die Berner Übereinkunft von 1886, die von allen europäischen Mitgliedstaaten ratifiziert wurde (und von insgesamt mehr als 100 weiteren Ländern auf der ganzen Welt), hat die Gründung eines internationalen Schutzes der Werke der Literatur und der Kunst zum Ziel. Durch diese Übereinkunft kann der Autor, auch wenn er Ausländer ist, sein Urheberrecht, im dem Land, in dem das Werk reproduziert wird, geltend machen.
Auf diese Weise, kann ein ausländischer Autor in Spanien von dem gleichen Schutz profitieren wie ein spanischer Künstler, ohne die Notwendigkeit, zusätzliche Formalitäten erfüllen zu müssen.
Die spanische Verwertungsgesellschaften zum Schutz geistigen Eigentums
Die Verwertungsgesellschaften der Urheberrechte haben Schutz und Verteilung der Vergütungen zwischen den Mitgliedern aufgrund der Benuztung ihrer Werke zum Ziel. Diese Gesellschaften haben Gegenseitigkeitsvereinbarungen auf europäischer und globaler Ebene erreicht. In Spanien garantiert die SGAE (Allgemeine Gesellschaft von Autoren und Herausgebern) den Schutz der spanischen Werke in 208 Ländern, und kümmert sich darum, die Interessen der ausländischen Autoren im spanischem Hoheitsgebiet zu schützen und zu vertreten.
Die SGAE kümmert sich sowohl um die Durchsetzung der Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung und die Umwandlungsrechte, wie auch um die Einziehung der Vergütungen wegen der Durchführung von privaten Kopien auf Rechnung des Autors. Außerdem regelt sie auch die Erteilung von Genehmigungen wegen Nutzung des Werkes.
Durch die Mitgliederschaft des Künstlers in einer Verwertungsgesellschaf der SGAE, delegiert er die Überwachung und Kontrolle der Nutzung seines Werkes in Spanien an die Gesellschaft, die die Zuständige für den Schutz seiner Interessen in Spanien sein wird.
Lucie Robin & Nicolás Melchior
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