In Spanien nehmen die Insolvenzen stetig zu. Nach dem letzten Bericht des Spanischen Nationalen Institutes für Statistik war die Insolvenzrate im Jahr 2012 auf dem höchsten Stand seit 7 Jahren. Während im Jahr 2009 6.197 Schuldner die Insolvenz beantragt haben, waren es 8.726 im Jahr 2012. Sogar im Vergleich zu 2011 (6.863 Insolvenzen), weisen diese Zahlen einen Anstieg um mehr als 21% auf.
Faktoren für hohe Insolvenzrate in Spanien
Zahlreiche Faktoren liegen diesen Zahlen zugrunde. Ihr größter Auslöser ist wohl die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise, die sich insbesondere auf die Unternehmensfinanzierung durch Banken (die größte externe Finanzresource für kleine und mittelgroße Unternehmen in Spanien) auswirkt.
Reform des spanischen Insolvenzgesetzes zum Januar 2012
Ebenso hat die letzte Reform des Gesetzes 22/2003 vom 9. Juli (sog. Insolvenzgesetz), die mit dem Gesetz 38/2011 vom 10. Oktober (sog. Änderungsgesetz) eingeführt wurde und am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, viele Neuerungen am Insolvenzgesetz vorgenommen, um seine Mängel und Gesetzeslücken zu beheben und so das Insolvenzverfahren zu vereinfachen.
In Spanien enden die meisten Insolvenverfahren mit Liquidation
Die Erfahrung der Handelsgerichte belegt, dass die meisten Insolvenzverfahren mit einer Liquidation enden. Um das Insolvenzverfahren und die Liquidationsphase zu beschleunigen und effizienter zu gestalten, hat das Änderungsgesetz einen wichtigen Fortschritt für das Insolvenzverfahren eingeführt: die (von der spanischen Rechtsdoktrin) sogenannte Express-Insolvenz (ins Spanish concurso exprés).
Die Express-Insolvenz (concurso exprés) im Art. 176 bis 4 des spanischen Insolvenzgesetzes
Dieser Mechanismus ist in Artikel 176 bis 4 des Insolvenzgesetzes geregelt. Demgemäß erklärt der Richter im Falle von Schuldnern, die nicht über genügend Vermögenswerte und Rechte zur Befriedigung der Gläubiger verfügen, nicht nur die Insolvenz, sondern auch die Beendigung des Insolvenzverfahrens aufgrund der Nichtexistenz von Vermögen.
Für eine Express-Insolvenz muss der Richter laut Gesetz genau überprüfen, dass die Insolvenzmasse voraussichtlich nicht genügt, die Gläubiger zu befriedigen. Ebenso müssen Rückforderungs- und Haftpflichtverfahren mit größter Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können, wobei der Richter diese Voraussetzungen allein anhand der vom Schuldner in der Insolvenzbeantragung gelieferten Information überprüft.
Das betreffende Gerichtsurteil, in dem die Insolvenz der juristischen Person aufgund der Nichtexistenz an Vermögenswerten erklärt wird, verfügt auch die Auflösung der Handelsgesellschaft und ihre Tilgung aus dem Handelsregister.
Abschließend ist festzuhalten, dass die Express-Insolvenz einen Vorteil darstellt sei es für Schuldner (Kostensenkung) als auch für die Handelsgerichte (Entlastung) und Gläubiger (Vorbeugung falscher Befriedigungsaussichten). Aus diesem Grund ist eine weiterhin ansteigende Zahl an Insolvenzen zu erwarten, da immer mehr Schuldner sich von dieser Abkürzung zur Sterbeurkunde der juristischen Person, die die Express-Insolvenz darstellt, einen Vorteil zu verschaffen versuchen.
Moritz Mentzel & Alberto Álvarez
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