Rechtsvorschrift zum Schutz von Daten und Passwörtern im Internet in Spanien
Der Besuch einer Webseite verpflichtet den Nutzer nicht, persönliche Daten zu übermitteln. Dennoch ist es häufig notwendig, sich zu registrieren und ein Passwort zu erhalten, um auf Inhalte der Webseite zugreifen zu können. In solchen Fällen muss die Datenerfassung den Zweck, die Form, Begrenzungen und Rechte beachten, welche das spanische Datenschutzgesetz (LOPD) beinhaltet.
Preisregulierung im elektronischen Handel laut Verbraucherschutzgesetz in Spanien
Spanien eignet sich durch günstige MWSt-Sätze und Regulierungen im Verbraucher- und Nutzerschutzgesetz sehr gut für den Aufbau einer Geschäftsaktivität im elektronischen Handel. In Spanien sieht das Verbraucherschutzgesetzt vor, dass der Konsument über den Endpreis (zuzüglich aller Steuern und Kosten) vor Vertragsausführung informiert werden muss.
Die Rechtsfigur des Testamentsvollstreckers in Erbverfahren in Spanien
Testamentvollstrecker sind die Personen, die in Spanien vom Erblasser ernannt werden, um dessen letzten Willen zu erfüllen. Der Erblasser kann einen oder mehrere Testamentvollstrecker ernennen. Testamentvollstrecker erledigen ihre Aufgabe freiwillig und unentgeltlich und müssen geschäftsfähig sein. Sie müssen den Erben eine Berichterstattungen über ihrer Arbeit abliefern.
Das zentrale Kreditregister der Bank von Spanien (CIRBE)
Es ist wichtig, über die Existenz der Hauptinformationsstelle des zentralen Kreditregisters der Bank von Spanien (CIRBE) infomiert zu sein um Rechte und Verpflichtungen in Hinblick auf bestimmte Finanzinformationen zu verstehen und diese von Dateien der Vermögens- und Kreditfähigkeit differenzieren zu können, die von der LOPD in Art. 29 geregelt werden.
Strafen für E-Commercebetreiber wegen Nichterfüllung des Cookiegesetzes in Spanien
Zwei spanische E-Commercegeschäfte wurden mit Geldstrafen belegt, da sie das reformierte Cookiegesetz nicht befolgt haben. Die Höhe der jeweiligen Strafen ist relativ gering; die Aktion ist aber als Aufruf an alle E-Commercegeschäfte zu verstehen, ihre Webseiten mit den neuen Cookie-Bestimmungen zu aktualisieren. Der folgende Artikel legt eine kurze Beschreibung der Bedingungen vor und liefert eine Hilfestellung um zu verstehen, wie diese Fehler vermieden werden können.
Beschwerdeblätter und das Verfassungsgesetz zum Datenschutz (LOPD) im E-Commerce in Spanien
Ebenso wie jede andere Art des Handels, muss auch der elektronische Handel über Beschwerdeblätter für seine Nutzer verfügen. Diese Formulare, welche Personendaten dieser Nutzer enthalten, müssen mit dem sogenannten LOPD (Ley Orgánica de la Protección de los Datos Personales), dem spanischen Datenschutzgesetz, übereinstimmen. Bei Nichteinhaltung kann dies schwere Sanktionen für die E-Commerce-Händler zur Folge haben.
Verjährung und Verwirkung von handelsrechtlichen Schuldverhältnissen im neuen spanischen Handelsgesetzbuch
Der spanische Ministerrat hat auf seiner Tagung am 30. Mai 2014 einen Bericht über den Gesetzesentwurf zum Handelsgesetzbuch (Código Mercantil) vorgelegt, der das seit 1885 geltende Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) ersetzen wird. Ziel dieses neuen Handelsgesetzbuches ist, die Einheit der Märkte im Rahmen der privatrechtlichen Beziehungen zwischen Unternehmer und anderen Wirtschaftsbeteiligten zu schützen. Der neue Text enthält die Regelungen zu Verjährung von handelsrechtlichen Schuldverhältnissen.
Die Vertretung von Partnern in der Gesellschaftsversammlung von Aktiengesellschaften in Spanien
Das Vertretungsrecht in Aktiengesellschaften weicht von dem der Gesellschaften mit beschränkter Haftung ab. Grundsätzlich ist es bei Aktiengesellschaften viel offener in Bezug auf die Personen, die den Partner vertreten können, denn bei Aktiensgesellschaften kann der Aktionär von jeder Person vertreten werden. Die Satzung der Gesellschaft kann diese Vertretungsmacht durch die Festsetzung von Einschränkungen allerdings begrenzen.
Ausübung des Rechts auf Entfernung von Inhalten in Google Deutschland
Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Mai 2014, mit welchem entschieden wurde, dass Suchmaschinen bei der Internetsuche dafür verantwortlich sind, dass die Persönlichkeitsrechte der Benutzer im Web gewahrt werden, stellt die Suchmaschine Google nun den Benutzern ein Formular zur Verfügung um die Löschung von Verknüpfungen zu veralteten oder unangemessenen Informationen, welche deren privates Leben betreffen, zu beantragen.
Schenkung in Spanien nach dem spanischen Zivilgesetzbuch
Art. 618 ff. des spanischen Zivilgesetzbuches definiert und regelt die Durchführung einer Schenkung in Spanien. Hervorgehoben wird, dass die Schenkung nur gültig ist, wenn diese durch den Beschenkten angenommen wird. Unterschieden wird nach Schenkung durch Vererbung und durch vorweggenommene Erbfolge. Je nach Art und Gegenstand der Schenkung müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein.