Grundlegende Änderungen durch das neue Telekommunikationsgesetz in Spanien
Eine umstrittene Frage des neuen Telekommunikationsgesetzes in Spanien ist, ob die Anbieter Dachterassen verschiedener Gebäude zur Anbringung von Antennen enteignen können, und zwar ohne Zustimmung der Stadtverwaltung.
Die Bedeutung gerichtlicher Gutachter bei der Urteilsfindung in Spanien
Ein aktuelles Urteil eines erstinstanzlichen Zivilgerichts in Spanien hebt die Bedeutung von gerichtlichen Gutachten zur Urteilsfindung in Gerichtsverfahren hervor. Art. 336 der spanischen Zivilprozessordnung sieht vor, dass die Parteien ein Sachverständigengutachten einbringen müssen. Ein aussagekräftiges schriftliches Gutachten ist nur der Anfang. Entscheidend ist die Argumentation durch den Gutachter im Verfahren. Die Kriterien dafür im Artikel.
Das Verfahren zur Einziehung von Forderungen in Frankreich und Spanien
Was die Einziehung von Forderungen angeht, ist es für einen Investor unbedingt erforderlich, über das Verfahren in Spanien informiert zu sein. Trotz der Harmonisierungsbestrebungen der EU gibt es Unterschiede. Die Einziehung von Schulden in Spanien wird durch zwei Verfahrensarten dominiert: das Mahnverfahren und den Zahlungsbefehl. Im Folgenden werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den wichtigsten Verfahrensarten im französischen und im spanischen Recht dargelegt.
Online-Marketing Richtlinien in Spanien und Europa
Die Vorschriften, wie Verbraucher im Rahmen des Online-Marketings kontaktiert werden dürfen, unterscheiden sich in den einzelnen EU-Ländern. In Spanien muss der Verbraucher seine vorherige Zustimmung abgeben, damit ein Händler ihn per Email kontaktieren darf. Ausserdem haben die Konsumenten das Recht, gegen ungefragte Emailwerbung Einspruch einzulegen. In vielen anderen europäischen Ländern sind Opt-in-Möglichkeiten Vorschrift.
Kann man in Spanien einen Abkömmling enterben?
In Spanien ist es schwierig, einen Abkömmling zu enterben, da die erbrechtlichen Vorschriften die Dreiteilung der Erbschaft verlangen und zwei Drittel davon den Erben zustehen. Dabei geht ein Drittel an die gesetzlichen Erben, über dessen Höhe nicht frei bestimmt werden kann und den Pflichtteilsberechtigten zusteht. Das zweite Drittel geht ebenfalls an die Abkömmlinge, allerdings kann der Erblasser hier frei über die Verteilung entscheiden.
Das neue Telekommunikationgesetz und der Datenschutz in Spanien
Das neue allgemeine Telekommunikationsgesetz Nr. 9/2014 aktualisiert das seit 2003 geltende Gesetz in Spanien. Das neue Gesetz hat zwei grundlegende Ziele: Ermöglichung des Ausbaus von Netzen neuer Generation und Verbesserung des Angebots von innovativen Dienstleistungen an die Bürger.
Wichtige Neuerungen für Auslandsdeutsche im internationalen Erbrecht
Die Europäische Erbrechtsverordnung hat neue Regelungen beschlossen, die ab dem 17.08.2015 auf alle Erbfälle anwendbar sind. Für Auslandsdeutsche ist wichtig, dass durch eine ausdrückliche Rechtswahl in Form einer letztwilligen Verfügung vor dem Notar die Rechtslage beeinflust werden kann.
Förderung von dauerhaften Arbeitsverhältnissen und Beschäftigung in Spanien
Die Förderung von dauerhaften Arbeitsverhältnissen und mehr Beschäftigung in Spanien ist das Ziel der Massnahmen durch das Gesetzesdekret 16/2003. Betroffen sind unter anderem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, die Regelung über die Beiträge für Arbeitnehmer. Es gelten Sonderregelungen für die Unternehmen, die sich der Ausbildung von Arbeitnehmern widmen.
Zwangsvollstreckung von Immobilien wegen Schulden mit der Sozialversicherung in Spanien
Das als Unternehmergesetz bekannte Gesetz Nr. 14/2013 wurde zu Gunsten von Selbständigen geändert, die von einer Zwangsvollstreckung ihrer Immobilien betroffen sind, wenn sie steuerliche Schulden und Schulden mit der Sozialversicherung haben. Die Zahlungsfristen werden auf zwei Jahre verlängert. die Durchführung der Versteigerung kann verhindert werden, wenn die Immobilie den Hauptwohnsitz des Betroffenen betrifft.
Über spanische Gerichtsverfahren mit Auslandsbezug
Bei Gerichtsverfahren und Klagen wird man immer häufiger mit Gegnern konfrontiert, die aus Ländern stammen, in denen kein Spanisch gesprochen wird. In diesen Fällen fordert das spanische Recht die Übersetzung von Urkundenbeweisen, die als Beweis für eine Klage genutzt werden. Die Nichterfüllung dieser oben genannten Voraussetzung kann dazu führen, dass das Verfahren nicht eingeleitet und der Urkundenbeweis folglich abgelehnt wird.