Geldbeschaffung im spanischen Insolvenzverfahren zum Schutz der Liquidität
Eine neue, zeitlich begrenzte Maßnahme ermöglicht, zusätzliche Finanzierungsmittel zu beschaffen, um die Lebensfähigkeit von Unternehmens zu gewährleisten. Ziel ist, die Liquidität des Unternehmens im Rahmen der Insolvenz zu schützen.
M&A in Spanien: Abwicklung und Kontrolle einer wirtschaftlichen Konzentration
Der Erwerbsvorgang im Rahmen von Merger & Acquisitions in Spanien beginnt mit dem Deal Search. Darauf folgen die Schritte Analyse, Verhandlung, Erfassung eines Term Sheets und die Vorbereitung einer Binding Offer. Vor der wirtschaftlichen Konzentration muss eine Anzeige der Transaktion an die nationale Wettbewerbskommission (CNC) erfolgen.
Nicht genehmigte Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien
Spanien hat mit dem königlichen Gesetzesdekret 4/2014 wichtige Maßnahmen auf dem Gebiet der Refinanzierung und Restrukturierung von Unternehmensschulden eingeführt. Dadurch soll der vorinsolvenzliche Rechtsrahmen der Refinanzierungsvereinbarungen verbessert werden. Unter diesen Vereinbarungen finden sich einige Bestimmungen, die aus juristischer Sicht nicht genehmigt sind.
Unterstützung von Unternehmern in Spanien auf dem Gebiet der Sozialversicherung
Die Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer mit Mehrfachbeschäftigung sind eine besondere Neuerung des Gesetzes 14/2013 zur Unterstützung von Unternehmen und deren Internationalisierung. Geändert werden die Beiträge für selbständig Beschäftigte, für Freiberufler, die mindestens 30 Jahre alt sind und für selbständig tätige Personen mit Behinderung.
Allgemeine Maßnahmen hinsichtlich der Kollektivvereinbarungen in Spanien
Die neuen Regelungen sehen die Einstellung der Einzelzwangsvollstreckung für jene Güter vor, die für die Fortführung des täglichen Geschäftes notwendig sind. Wurde eine getroffene Refinanzierungsvereinbarung aus rechtlichen Gründen nicht eingehalten, können Einzelzwangsvollstreckungen oder solche mit Realgarantien durchgeführt werden. Es sind verschiedene verfahrensrechtliche Neuheiten vorgesehen.
Handelsgesellschaften im neuen spanischen Handelsgesetzbuch: Personen- und Kapitalgesellschaften
Im neuen spanischen Handelsgesetzbuch sind allgemeine und besondere Regelungen für Personen- und Kapitalgesellschaften sowie Europäische Gesellschaften überarbeitet worden. Die differenzierte Behandlung der börsennotierten Unternehmen wird beachtet. Schwerpunkte der Neuerungen sind u.a. die vereinfachte und telematische Gründung, die Möglichkeiten der Vermögenseingliederung oder der Deckung von Liquiditätsdefiziten im Fall von Kapitalgesellschaften.
Umstrukturierung von Unternehmensschulden in Spanien
In Spanien gibt es eine Vielzahl von Unternehmen, die im finanziellen Sinne nicht lebensfähig sind. Bisher gab es zwei Lösungen: Liquidation der Firma oder finanzielle Sanierung. Jetzt wurden dringende Maßnahmen zur Refinanzierung und Restrukturierung der Unternehmensschulden umgesetzt. Die Reform bringt eine komplette Neuregelung der Refinanzierungsvereinbarungen mit sich, die ins Insolvenzgesetzbuch aufgenommen wurden.
Plan zur Kontrolle der Schattenwirtschaft in Spanien
Das spanische Finanzministerium hat verschiedene Massnahmen eingeführt, um die Schattenwirtschaft in Spanien stärker zu kontrollieren. Der Fokus liegt hierbei auf Sektoren mit höherem Steuerrisiko, wie z.B. Unternehmen aus der New Technolgoy Branche oder wirtschaftlichen Nischen. Verstärkte Zusammenarbeit, Kontrolle von Warenein- und Verkauf und Zahlungsflüsse werden als Mittel eingesetzt.
CNAE-Codes in gesellschaftlichen Gründungsurkunden für Unternehmen in Spanien
Durch die sog. CNAE-Codes wird die wirtschaftliche Aktivität von Unternehmen in Spanien für die Kontrolle durch die öffentliche Verwaltung nach ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit klassifiziert. Diese Maßnahme zur Einteilung und Identifizierung der Unternehmen wurde mit dem Gesetz 14/2013 zur Unternemensförderung, auch als Unternehmergesetz bezeichnet, eingeführt.
Internationale Besteuerung und Zollkontrolle in Spanien
Die Schwerpunkte der Kontrollaktivitäten im Bereich der internationalen Besteuerung in Spanien im Jahr 2014 sind der Missbrauch des nationalen und internationalen Rechts, die verstärkte Überprüfung von Geschäften in Steueroasen, die Prüfung von Verrechnungspreisen. Weiterhin unterliegen der Kontrolle nichtansässige ohne Betriebsstätte und die Handlungen von nichtansässigen Künstlern und Sportlern.