Das Recht der Gesellschafter auf Ausscheiden aus Kapitalgesellschaften in Spanien
Das Recht der Gesellschafter auf Ausscheiden aus Kapitalgesellschaften ist im Zusammenhang der Vereinfachung der Informations- und Dokumentationspflichten bei Fusionen und Teilungen von Kapitalgesellschaften in Spanien zu sehen, die in den letzten Jahren der Wirtschaftskrise durchgeführt wurden.
Vier Arten von Arbeitsverträgen in Spanien: unbefristete, befristete und Ausbildungs- und Praktikumsverträge
In Spanien gibt es nur vier grundlegende Vertragsarten für Arbeitsverträge: unbefristete, befristete, Ausbildungs- und Praktikumsverträge. Die öffentliche Behörde für Beschäftigung (SEPE) hat einen Leitfaden erstellt, durch den die ideale Vertragsart herausgefunden werden kann. Anpassungen an die individuellen Umstände können in den Anhängen gemacht werden.
Ausnahmen bei Kürzungen des Pauschaltarifs in unbegrenzten Arbeitsverträgen in Spanien
Auflistung von Ausnahmen für Kürzungen des Pauschaltarifs in unbegrenzten Arbeitsverträgen in Spanien, die 2014 durch eine Gesetzesänderung eingeführt wurden.
Die Figur des Insolvenzvermittlers zur Unterstützung der Unternehmer in Spanien
Auch diese Gesetzesänderung steht im Zusammenhang mit dem neuen spanischen Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer. Es handelt sich um Massnahmen in Zeiten der spanischen Wirtschaftskrise um die Unternehmer und ihre Internationalisierung zu unterstützen. Es wurde die neue Rechtsfigur des „Insolvenzvermittlers“ durch das Gesetz 14/2013 von 27. September eingeführt.
Testamentsformen in Spanien: allgemeine oder besondere Testamente
Das Testament ist ein Rechtsakt, durch welchen der Verstorbene oder der Erblasser seine Güter, Rechte sowie Verbindlichkeiten verteilt. Die Voraussetzungen für derartige Verfügungen sind in allen Ländern verschieden; in Spanien werden diese durch das Zivilgesetzbuch geregelt, welches zwischen allgemeinen und besonderen Testamentsformen differenziert.
Sachliche Kündigungsgründe in der spanischen Arbeitsgesetzgebung: organisatorische Ursachen
In der spanischen Arbeitsgesetzgebung sind verschiedene sachliche Kündigungsvoraussetzungen festgelegt. Es gibt hierbei in Spanien wirtschaftliche, technische, organisatorische und produktionsbedingte Kündigungsgründe.
Das außergerichtliche Zahlungsabkommen für Firmenschulden in Spanien
Im Rahmen der Wirtschaftskrise wurden in Spanien zahlreiche Gesetzesänderungen eingeführt, um die wirtschaftlich schwierige Situation für Firmen zu erleichtern. Dazu wurden auch Neuregelungen bezüglich der außergerichtlichen Zahlungsabkommen für Firmenschulden umgesetzt. Es muss zwischen natürlichen und juristischen Personen unterschieden werden.
Das neue nationale Amt zur Koordination der internationalen Steuergesetzgebung in Spanien
Am 1. April 2013 trat das neue spanische Nationale Amt für Internationale Steuergesetzgebung in Kraft. Die Arbeitsbereicher des neuen Amtes sind Steuerzahlung von multinationalen Firmengruppen, international verknüpfte Operationen oder Transferpreise oder die orrekte Steuerabgabe bei Einkommen, welche von nicht in Spanien wohnhaften Personen erlangt wurden.
Umwandlung des Werkvertrags in einen unbefristeten Vertrag in Spanien
Aufmerksamkeit ist geboten bei der Erstellung von Werksverträgen in Spanien. Gründe wie eine fehlende Schriftform oder die nichterfolgte Anmeldung zur Sozialversicherung können zu einer automatischen Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag führen.
Änderungen im spanischen Insolvenzgesetz zur Neuregelung von Refinanzierungsvereinbarungen
Durch die neuen Regelung über die juristischen Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien sind Schuldenabbau sowie Kapitalisierung möglich. Die Mehrheit der Gläubigerschaft bei Refinanzierungsvereinbarungen in Spanien ist entscheidend; ist diese erreicht, wird die Vereinbarung auch auf die ursprünglich nicht einverstandenen Gläubiger ausgeweitet.