Die Erbschafts- und Schenkungssteuer in Katalonien (Spanien)
Das Gesetz zur Regelung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in Katalonien (Spanien) wurde überarbeitet. Steuerbeiträge und Prozentansätze der Steuerbemessungsgrundlage wurden geändert, eine Progression des Bonuszuschlags eingeführt. In Erbfragen sind die Möglichkeiten der Vermögensübetragung, Schenkung oder Erbschaft weiterhin genaustens zu überprüfen um die steuerlich günstigste Alternative zu finden.
Nichterfüllung der Voraussetzungen für den Pauschaltarif in Spanien
Die Regelung zur Nichterfüllung des Pauschaltarifs steht im Zusammenhang mit der Arbeitsförderung und der unbefristeten Anstellung, die in Spanien durch verschiedene Massnahmen in 2014 verbessert werden soll. Der Pauschaltarif ist nicht kompatibel mit anderen Vergünstigungen der Sozialversicherung. Die Reduzierung wird nicht auf die Beitragszahlung für Überstunden angewendet.
Das Vorgehen zur Gesellschaftsauflösung aufgrund von Verlusten in Spanien
Im Zusammenhang mit der spanischen Wirtschaftskrise ist die Auflösung von Gesellschaften aufgrund von Verlusten ein heiss diskutiertes Thema. Relevante Aspekte im Zusammenhang mit den Auflösungsgründen von Gesellschaften sind die Verluste als Grund zur Gesellschaftsauflösung und die entsprechenden Vereinbarungen in der Hauptversammlung.
Welche Rolle spielt die Verwaltung bei der Gesellschaftsauflösung in Spanien?
Das spanische Gesetz über Kapitalgestellschaften legt fest, dass ein Verlust, der das Nettovermögen auf weniger als die Hälfte des Gesellschaftskapitals reduziert, als Grund für die Auslösung der ganzen Kapitalgesellschaft dient. Die solidarische Verantwortlichkeit von Verwaltung und Gesellschaft entsteht, wenn sich die Verwaltung nicht vorschriftsmäßig verhält, dass heißt in Fällen, in denen sie die Hauptversammlung nicht zusammenruft oder nicht um rechtliche Auflösung bittet.
Besonderheiten der Verträge für punktuelle Arbeits- und Dienstleistungen in Spanien
Die Besonderheit der festen, diskontinuierlichen Arbeitsverträge in Spanien. Diese Verträge sind im Bereich der speziellen Arbeitsverträge zur Ausübung bestimmter Arbeits- oder Dienstleistung, die zur Gruppe der sogenannten befristeten Verträge gehören, geregelt. Für sich wiederholende Tätigkeiten gibt es in Spanien die festen diskontinuierlichen Verträge.
Der Vertragstyp für Arbeits- und Dienstleistungen mit beschränkter Dauer in Spanien
Der besondere Vertragstyp für Arbeits- und Dienstleistungen mit beschränkter Dauer in Spanien wird auslaufen. Der Vertrag kann in einen unbefristeten verwandeln werden. Die Kündigungsfristen belaufen sich auf 15 Tage.
Die Aufnahme einer wirtschaftlichen Aktivität in Spanien durch Gründung einer Zivilgesellschaft
Möchten Sie eine wirtschaftliche Aktivität in Spanien durch Gründung einer Zivilgesellschaft, der Sociedad Civil, aufnehmen? Die Vorteile und Schwierigkeiten, die mit der Gesellschaftsform der Zivilgesellschaft zusammenhängen, sind denen der selbstständig Arbeitenden ähnlich.
Festanstellung und Beschäftigungsfähigkeit in Spanien durch flexiblere Arbeitszeiten und Arbeitsverträge
Die seit 2010 aufgenommenen Reformen des spanischen Arbeitsrechts führen insbesondere Maßnahmen zur Unterstützung der Festanstellung und zur Verbesserung der Beschäfttigungsfähigkeit durch. Ein wichtiger Schritt hierbei ist die grössere Flexibilität bei der Arbeitsorganisation. Die Regelung geht auf besondere Umstände wie Zeitarbeitsfirmen oder die Betreuung von Personen mit Behinderung ein.
Reform der Sozialversicherungsbeiträge für unbefristete Arbeitsverträge in Spanien
Im Zusammenhang mit der Förderung der Beschäftigung und der unbefristeten Einstellungen wurde in Spanien eine Reform der Sozialversicherungsbeiträge für unbefristete Arbeitsverträge durchgesetzt. Danach ist eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge für allgemeine Risiken am Arbeitsplatz vorgesehen. Die Maßnahme findet rückwirkend ab dem 25. Februar sowohl auf Vollzeit- wie auch auf Teilzeitarbeitsverträge Anwendung.
Die Anforderungen an die Universalversammlung in spanischen Unternehmen
Eine Auflistung der Anforderungen an die Universalversammlung in spanischen Unternehmen nach dem spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz. Die Voraussetzungen stehen im Einklang mit der Allgemeingültigkeit der Handelsdoktrin und der Generaldirektion für Register und Notariat.