Kosten und Steuern beim Erwerb einer Immobilie in Spanien
In Spanien ist das Gesetz des Unternehmers und seiner Internationalisierung in Kraft getreten und man erwartet, dass eine steigende Zahl von Ausländern in spanische Immobilien investieren wird. Die Hauptausgaben beim Immobilienkauf in Spanien sind die Notarkosten, die durch die öffentliche Beurkundung entstehen sowie die Registrierungskosten für die Eintragung des Titels in das Grundbuch.
Mediation in der Insolvenz nach dem neuen Gesetz für Unternehmer
Die neue Figur des Insolvenzmediators hat die Vermeidung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens und Zustimmung zu einer Zahlungsvereinbarung zum Ziel. Die normale Dauer des Mediationsverfahrens ist ein Monat. Der Mediator ist Jurist, Betriebswirt oder Rechnungsprüfer und muss mindestens über fünf Jahre Berufserfahrung verfügen.
Verabschiedung des Gesetzes zur Unterstützung von Unternehmern in Spanien
Das Gesetz zur Unterstützung der Unternehmer und deren Internationalisierung wurde von der spanischen Regierung am 19. September 2013 verabschiedet. Dadurch wird es für ausländische Investoren einfacher, eine Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten.
Arbeitsrechtliche Bestimmungen in Spanien zu Überstunden
Die arbeitsrechtlichen Regelungen in Bezug auf Überstunden in Spanien: auch in Spanien werden Überstunden vergütet oder, wenn individuell oder kollektiv vereinbart, mit Freizeit ausgeglichen. Es dürfen jährlich nicht mehr als 80 Überstunden geleistet werden.
Die Besteuerung beim Kauf von Immobilien in Spanien
Mit dem Kauf einer Immobile in Spanien ist die Zahlung zwei unterschiedlicher Steuernarten verbunden. Hierbei wird ausserdem nach neuen Immobilien und gebrauchten Objekten unterschieden. Der Kauf von neuen Immobilien bringt eine Zahlung der Mehrwertsteuer mit sich. Hingegen ist beim Kauf gebrauchter Immobilien die Vermögensübertragungssteuer zu zahlen.
Praktikanten zahlen Sozialversicherungsbeiträge in Spanien
Auch Praktikanten zahlen in Spanien Sozialversicherungsbeiträge. Ab Mai 2013 ist es für Unternehmen in Spanien eine Pflicht für universitären oder beruflichen Praktikanten, die eine wirtschaftliche Gegenleistung für ihr Praktikum erhalten, Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Förderung der Arbeitsverträge für Praktikanten in Spanien
Arbeitsverträge für Praktikanten sind in Artikel 11 unter dem Titel Ausbildungsvertrag des spanischen Arbeitnehmerstatuts (Estatuto de los Trabajadores) geregelt. Der Praktikumsvertrag kann in Spanien bis zu fünf Jahre nach Erhalt des Universitäts- bzw. Berufsabschlusses abgeschlossen werden.
Schritte zur Beantragung eines freiwilligen Insolvenzverfahrens in Spanien
Das Insolvenzverfahren muss innerhalb von 2 Monaten nach Kenntniss der insolventen Lage einer Firma in Spanien beantragt werden. Im folgenden eine Liste der notwendigen buchhalterischen Unterlagen für das freiwillige Insolvenzverfahren in Spanien.
Einstellung junger Arbeitnehmer bei kleinen Unternehmen in Spanien
Die Definition von kleinen Unternehmen in Spanien besagt, dass diese maximal 10 Arbeitnehmer haben und ihr Umsatz maximal 2 Mio. Euro beträgt. Gemäß des spanischen Königlichen Dekrets 4/3013 über Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmer sind Unternehmen, die einen Arbeitslose unter 30 Jahren unbefristet einstellen (Voll- oder Teilzeit), während des ersten Jahres der Vetragslaufzeit zu einer Minderung von 100% des Sozialversicherungsbeitrages berechtigt.
Förderung des Mietwohnungsmarktes in Spanien
In Spanien soll der Mietwohnungsmarkt vereinfacht und flexibler gestaltet werden. Ausserdem wird die Rechtssicherheit verbessert und die Bestimmungen für Zwangsräumungen geändert.