Vorübergehende Versetzung eines Angestellten ins Ausland
Wie regelt das spanische Arbeitnehmerstatut die vorübergehende Versetzung von Arbeitnehmern ins Ausland? Die Grundregel lautet, dass die Versetzung von Arbeitnehmern, die nicht ausdrücklich für eine mobile Arbeitsstelle oder den Außendienst angestellt wurden, wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Gründe bedarf.
Steuerbegünstigungen in Spanien für die Schaffung von Arbeitsplätzen
Das Gesetz zur Arbeitsmarktreform des spanischen Arbeitsmarktes (Ley 3/2012, de 6 de julio) ist 2012 in Kraft getreten und bringt die Reform des spanischen Arbeitsrechts zu einem Abschluss. Es wurden Subvention zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch steuerliche Abzugsmöglichkeiten eingeführt.
Die Beendigung der Arbeitsverträge von Geschäftsführern in Spanien
Die Voraussetzungen und Bedingungen des Geschäftsführervertrages sind im Königlichen Dekret (Real Decreto 1382/1985 de 1 de agosto) zum Arbeitsverhältnis von Führungskräften geregelt. Aufgrund ihrer besonderen Stellung im Unternehmen unterliegt die Geschäftsführung besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen und Kündigungsbedingungen.
Zunehmende Insolvenzfälle in Spanien
2012 war in Spanien die höchste Insolvenzrate erreicht. Faktoren für die hohe Insolvenzrate in Spanien waren besonders die Finanz- und Wirtschaftskrise, die sich insbesondere auf die Unternehmensfinanzierung durch Banken ausgewirkt hatte.
Die Vorinsolvenz der Schuldner in Spanien
Durch die Möglichkeit der Vorinsolvenz in Spanien gewinnen Schuldner Zeit zur Rettung des Unternehmens. Dieses Rechtsinstitut stellt eine Schutzbarriere vor den Gläubigern dar, denn diese sind während der Dauer des Vorinsolvenzverfahrens nicht dazu berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegenüber dem Schuldner zu beantragen.
Videoüberwachung ist mit Datenschutzbestimmungen in Spanien vereinbar
Laut der spanischen Datenschutzregelungen (LOPD) ist die Videoüberwachung eines Arbeitnehmers grundsätzlich zulässig, die Verarbeitung persönlicher Daten bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen.
Mediation in Zivil- und Handelssachen in Spanien
Die Mediation in Zivil- und Handelssachen in Spanien ist in der Gesetzesverordnung Real Decreto-Ley 5/2012 geregelt und setzt damit die entsprechenden Vorschriften der EU um. Ausdrücklich ausgenommen ist die Mediation im Strafrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherrecht und im Verwaltungsrecht.
Die Folgen einer unwirksamen Kündigung in Spanien
Mit der spanischen Arbeitsrechtsreform 2012 wurden die Folgen einer unwirksamen Kündigung im Arbeitnehmerstatut (Estatuto de los Trabajadores) in Spanien neu geregelt. Eine unwirksame Kündigung liegt dann vor, wenn sie nicht auf einem der gesetzlich anerkannten Kündigungsgründe beruht. Im Falle einer unwirksamen Kündigung muss eine Entschädigung an den Arbeitnehmer gezahlt werden.
Der spanische unbefristete Arbeitsvertrag zur Unterstützung der Unternehmer
Eine der wichtigsten Neuerungen der spanischen Arbeitsrechtsreform ist der sog. spanische unbefristete Arbeitsvertrag zur Unterstützung der Unternehmer. Diese Vertragsform wurde für kleine Unternehmen geschaffen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses weniger als 50 Angestellte beschäftigen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt drei Jahre, es kann dabei eine Probezeit von einem Jahr vereinbart werden. Ausserdem gibt es Begünstigungen im Rahmen des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung auf drei Jahre, falls der einzustellende Arbeitnehmer arbeitslos gemeldet war.
Franchising und Franchisevertrag in Spanien
Das Franchisinggeschäft ist ein stark wachsender Sektor in Spanien und erfordert deshalb eine entsprechende juristische Grundlage. Franchising ist dein Geschäftsmodell, in dem der Franchisegeber dem Franchisenehmer das Recht überträgt, seine Marke, sein Logo, seine Struktur, seine Geschäftsgeheimnisse und alle anderen Faktoren die sein Unternehmen ausmachen, zu benutzen.