Änderung der Bemessungsgrundlage für Massenentlassungen in Spanien
Die gesetzlichen Regelungen zur Festlegung der Bemessungsgrundlage für Massenentlassungen aus wirtschaftlichen Gründen in Spanien, wie sie im spanischen Arbeitnehmerstatut festgelegt waren, verletzten die europäische Richtlinie 98/59/CE und wurden einer Änderung unterzogen. Als Bemessungsgrundlage für Einzel- und Massenentlassungen wird jetzt nur die Arbeitsstätte, die von Umstrukturierungen betroffen ist, gewertet.
Definition und Konzept von Compliance
Mit der Reform des spanischen Strafgesetzbuches haftet ein Unternehmen für selbst begangene oder von Angestellten in ihrem Namen und Rechnung begangene Verstöße, wenn die geschuldete Kontrolle der Arbeitnehmer nicht ausgeübt wurde. Spanien hat das Compliance-Konzept durch mehrere Gesetze in sein Rechtssystem eingeführt, insbesondere in den Bereichen Datenschutz und Geldwäsche.
Die Rechtsfigur des Handelsvertreters in Spanien
Die Einstellung eines Handelsvertreters ist für Unternehmen ein effizientes und rentables Mittel für den Export von Waren und Dienstleistungen sowie zur Erschließung neuer nationaler und internationaler Märkte.
Auflösung einer GmbH in Spanien
Die häufigsten Gründe für die Auflösung einer GmbH in Spanien sind wirtschaftlicher Natur: Anhäufung von Verlusten, Kapitalherabsetzungen unter den gesetzlichen Mindestwert (…) oder Willensausdruck der Gesellschafter: Stillegung der Gesellschaft, Beschluss der Hauptversammlung (…)
Die Rolle des Compliance-Beauftragten im Unternehmen
Die Reform des spanischen Strafgesetzbuches und die strafrechtliche Haftbarkeit von Unternehmen machen den Compliance-Beauftragten und seine Überwachungs- und Kontrollfunktion zu einer Schlüsselfigur im Unternehmen.
Änderungen der Anwendung des Erbrechts für Ausländer in Spanien
In Spanien wendet der für die Vermögensverwaltung verantwortliche Notar nach der Reform des Erbrechts für Ausländer nur ein Rechtssystem für alle Vermögenswerte an: die Vorschriften des Landes des Erblassers oder die Vorschriften des letzten europäischen Landes, in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte.
Nichtigkeit des Kaufvertrags über Aktien von Bankia
Im Jahr 2011 ist das Unternehmen Bankia an die Börse gegangen. Der Prospekt über diese Börseneinführung, einzige Informationsquelle für kleine Investoren, entsprach im Bezug auf die Konten des Unternehmens nicht der Wahrheit. Fünf Jahre später stellt der Oberste Gerichtshof die Unwirksamkeit des Aktienkaufs fest.
Regelungen zur Überwachung der Kommunikation der Arbeitnehmer
Die spanischen Gerichte haben unter Erfüllung gewisser Bedingungen die Kontrolle und Überwachung der privaten Kommunikation von Mitarbeitern über Geschäftscomputer als rechtmäßig erklärt. Über die Frage der Kontrolle von Textnachrichten auf geschäftlichen Mobiltelefonen, wie in einem französischen Urteil festgelegt, wurde noch nicht durch eine spanische Rechtsprechung geregelt.
Regulierung des Werberechts in Spanien
Das allgemeine spanische Werberecht ist das wichtigste Gesetz in Fragen der rechtlichen Regulierung von verschiedenen Werbemaßnahmen in Spanien. Indirekte und direkte Werbung berufen sich auf unterschiedliche Gesetzestexte, und auch für die einzelnen Unterarten wie z.B. Produktplacement, Telefonwerbung, per Post und Email oder Blogging, gibt es zahlreiche Referenzen, auch auf lokaler Ebene.
Die unfreiwillige Verrentung in spanischen Tarifverträgen
Die Verrentung ist in Spanien freiwillig, außer in den im Gesetz 3/2012 vom 6. Juli über dringende Maßnahmen zur Reform des Arbeitsmarktes beschriebenen Fällen. Das gesetzliche Renteneintrittsalter wurde in Spanien in 2013 angehoben. Seit der Reform ist es nicht mehr möglich, die unfreiwillige Verrentung im Tarifvertrag festzulegen.