Gründung von Gesellschaften in Spanien: Verwaltungsablauf einer GmbH
In Spanien wird die Führung und Verwaltung einer GmbH (S.R.L. oder S.L) durch die Gesellschaftsorgane ausgeübt. Diese Gesellschaftsorgane, die Hauptversammlung und die Geschäftsführung, leiten die Geschäfte der Gesellschaft.
Gründung einer Gesellschaft (GmbH) in 8 Schritten
Zur Gründung einer GmbH in Spanien müssen folgende entscheidende Schritte beachtet werden: Regeln für die Gründung, Formulierung der Satzung, Beurkundung der Verwaltungsverfahren und Steuerpflichten.
Was beinhaltet die Hinterlegungspflicht einer Internetseite oder eines Blogs?
Mit der neuen Regulierung zur Verwaltung von Internetseiten und Blogs soll der Bestand an Veröffentlichungen in Spanien registriert und geschützt werden. Gleichzeitig wird der Zugang für kulturelle- oder Forschungszwecke oder zur Informationsbeschaffung gestattet werden. Verantwortlich sind die Besitzer oder Verwalter der Internetseiten.
Maßnahmen zur Vorbeugung der strafrechtlichen Haftung von Unternehmen in Spanien
Um die strafrechtliche Haftung eines Unternehmens für Straftaten durch Dritte zu vermeiden, muss das Unternehmen über einen Aktionsplan zur Prävention von Straftaten und einen Compliance Officer verfügen. Zu den Straftaten gehören u.a. Umweltschäden, Schädigung des geistigen Eigentums, Insolvenz, Geldwäsche oder Straftaten gegen die Sozialversicherung.
Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen in Spanien
Die einzelnen rechtlichen Gesellschaftsformen, die in Spanien zur Firmengründung vorhanden sind – Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und sonstigen Rechtsformen – haben verschiedene Vor- und Nachteile, die hier zusammengefasst aufgeführt werden.
Verfahren zur gesetzlichen Pflichthinterlegung von Online-Publikationen in Spanien
Die Rechtsregisterzentren bestimmen, welche Online-Publikationen zur Erhaltung auswählt werden. Die Nationalbibliothek und regionalen Zentren übernehmen die Aufbewahrung. Es gibt öffentliche Online-Publikationen und solche mit beschränktem Zugang.
Auflösung und Liquidation eines Unternehmens in Spanien
Dieser Artikel zielt darauf ab, den Prozess der Auflösung und Liquidierung von Gesellschaften in Spanien anhand des spanischen Kapitalgesellschaftengesetzes zu erklären. Außerdem werden die verschiedenen Vorgehensweisen des Liquidierungsprozesses wie im spanischen Konkursrecht festgelegt, besprochen.
Praxiskommentar zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien
Der Praxiskommentar zur spanischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (L.L.C.) erklärt kurz und bündig die wichtigsten Aspekte der Gründung, des Tätigwerdens und der Verwaltung der L.L.C. in Spanien. Stammkapital, Geschäftsanteil und Formalitäten des Gründungsprozesses, das Funktionieren der Gesellschafterversammlung, die Verwaltungsorgane und die Auflösung der Gesellschaft werden verständlich besprochen.
Abwesenheitsauszählung in Spanien und Frankreich
Die Auszählung bezahlter Urlaubstage ist nicht immer eindeutig, wie ein Urteil des Berufungsgerichts bezüglich eines Konflikts zwischen Air France und einer Teilzeitangestellten der Firma zeigt. Arbeitgeber müssen über die Regelungen von bezahlten Urlaubstagen kontinuierlich informiert werden.
Kündigungen wegen Einstellung der Geschäftstätigkeit in Spanien
Die Wirtschaftskrise hat in der Vergangenheit zur Einstellung der Geschäftstätigkeit vieler Unternehmen geführt. Unternehmen, die stark von einem großen oder nur einem Kunden abhängig waren, sahen sich gezwungen, die Arbeitsverträge mit ihren Arbeitnehmern aufzulösen.